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Der „Zentralausschuß zur Förderung der Volksversicherung"
Soweit waren die bürgerlichen Bestrebungen zur Lösung der
Volksversicherungsfrage gediehen, als der „Zentralausschuß zur Förderung
der Volksversicherung" seine Tätigkeit aufnahm. Am 23. November
1912 hielt dieser die bereits erwähnte Sitzung ab, zu der
die Vertreter der Regierungen, sowie aller in Frage kommenden
Organisationen hinzugezogen waren. Für den „Verband öffentlicher
Lebensversicherungsanstalten" war dessen Vorsitzender, Geheimer
Oberregierungsrat Kapp, und für den „Verband deutscher Lebensversicherungsgesellschaften"
Regierungsrat Dr. hager erschienen. Das
Referat hatte Geheimrat Kapp übernommen, der von dem
Aufsichtsamt die Nichtzulassung der „Volksfürsorge" verlangte. Im
weiteren aber gipfelten seine Ausführungen in der Empfehlung, die
zu gründende allgemeine nationale Volksversicherung seinem Verbände
anzuschließen. Bereits auf dieser Sitzung wurden zahlreiche
Stimmen gegen diesen Vorschlag laut- denn die Mehrheit der Teilnehmer
jener Sitzung hielt es weder für zweckmäßig, noch für angebracht,
die privaten Lebensversicherungsgesellschaften von der Mitarbeit
auszuschließen. Die einstimmige Ansicht der Versammlung
ging denn auch dahin, man solle die beiden Gruppen zu einer Einigung
veranlassen. Ein eigentlicher Beschluß wurde auf dieser Sitzung
nicht gefaßt, wohl aber kam man überein, die Mitglieder des „Zentralausschusses"
sollten einen Arbeitsausschuß einsetzen, der die Einigungsverhandlungen
führen sollte. Eine zweite Sitzung wurde auf
den 9. Januar 1913 anberaumt.
An der Sitzung vom 25. November 1912 haben auch die Vertreter
der uationalen Arbeiterorganisationen teilgenommen und ihre
Wünsche und Anschauungen zur Geltung gebracht. Der Unterausschuß
des „Deutschen Arbeiterkongresses" war vollzählig erschienen. Der
Verfasser wies besonders darauf hin, daß als die eigentlichen Träger
der neuen Volksversicherung in erster Linie die nationalen Arbeiterorganisationen
in Frage kämen. Denn nur so könne die Gründung
von vornherein das Vertrauen erwerben, ohne das ein Erfolg nicht
zu erwarten sei. Von allgemeinen Gesichtspunkten verdient noch der
Umstand hervorgehoben zu werden, daß die Pläne des Geheimräts
Kapp im wesentlichen darauf hinausliefen, eine Zentralstelle für
eine große Anzahl selbständiger Sterbekassen und dergleichen zu
schaffen, welche von der neuen Gesellschaft in Rückdeckung genommen
werden sollten. Die öffentlichen Anstalten vertraten also den Grundsatz
der Dezentralisation gegenüber der Konzentration, wie es von den
privaten Gesellschaften angestrebt wurde. Wenngleich diese Gegensätze
damals noch nicht so klar herausgearbeitet wurden, so konnte
man doch ohne weiteres schon ersehen, daß die von den