Object: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II. Buch. Ter Güteraustausch. 
zu beschaffen. Da aber der Boden jener westlichen Gegenden, soweit er * 
siedelt wurde, meist sehr fruchtbar war und der Raubbau, wie man ihn 0 
zu Lande anfangs betrieb, reichen Gewinn abwarf und neben del -âm 
tilgung eine Kapitalbildung ermöglichte, so wurde durch derartige Voycy 1, 
die Entwicklung eines kräftigen Farmerstandes begünstigt. 
Ganz dieselbe Entwicklung haben die Verhältniffe auch in der Arg ' 
tinischen Republik genommen, obgleich die Schuldzinsen dort noch höher war 
und sich auf ca. 12 °/ 0 beliefen. Dafür sind die Bodenbeschaffenheit und 
klimatischen Verhältnisse dieses Landes ausgezeichnet, und die Steuerlas 
waren, wenigstens in frühern Zeiten, nur leicht. Wenn aber die letzter,: 
gegenwärtig gesteigert haben, so haben dagegen die Personen, welche r . 
Anlehen aufgenommen hatten, dadurch einen großen Gewinn gemacht, 
durch die infolge der übermäßigen Ausgabe uneinlöslichen Papiergeldes e 
getretene Entwerthung der Umlaufsmittel sich die für die Schuldsummen 
entrichtenden Zinsen um mehr als die Hälfte reducirt haben. r 
2. Anlehen behufs Gutmachung angerichteten Schadens, z. 
Folgen von Verheerungen durch Feuer und Wasser, von Viehseuchen u. s- ^ 
Durch dieselben werden dem Grund und Boden und der Landwirtschaft 
allgemeinen gleichfalls Arbeitskräfte und Sachgüter verschiedener Natur r 
geführt. Das ist unbedingt etwas Gutes und in diesen Fällen sogar mei 
eine unbedingte Nothwendigkeit. Unglücklicherweise führt aber die Berschşş ^ 
aus solchen Gründen nur zu häufig zum Verderben der Schuldner, well 
nämlich unter solchen Umständen vielfach unverhältnißmäßig hohe Zinsen » 
zahlen haben. Deshalb muß man in denjenigen Ländern, in welchen i 
die Interessen der landwirtschaftlichen Bevölkerung gehörige Sorge 
wird, den Übeln Folgen derartiger Calamitäten vorzubeugen suchen, „ 
man die Interessenten nöthigt, sich bei zweckmäßig eingerichteten Ans 
gegen solche Schäden zu versichern 1 , ihnen unverzinsliche oder gering ^ 
zinsliche Vorschüsse gewährt und andere dergleichen Veranstaltungen zu 
Besten trifft. ü # 
3. Anlehen behufs der Steuerzahlung. Ta die Regierungen die ^ 
liche Zahlung der Steuern in barem Gelde fordern, während doch die 
wirte ihre Einnahmen aus Producten beziehen, welche sie nur in nicht 8# ^ 
bestimmbaren Zeitpunkten ohne Schaden veräußern können, so ist du ^ 
Währung von Darlehen, welche die Steuerzahlung an den bestimmten 
minen ermöglichen, selbst aber zu einem für den Landwirt paffenden ^ 
Punkt zurückgezahlt werden können, an und für sich zugleich für die La» 
> So besteht z. B. im Königreich Bayern für sämtliche Grundbesitzer die 
sich gegen Feuerschaden zu versichern. 
Pflil
	        
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