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II. Buch. Ter Güteraustausch.
zu beschaffen. Da aber der Boden jener westlichen Gegenden, soweit er *
siedelt wurde, meist sehr fruchtbar war und der Raubbau, wie man ihn 0
zu Lande anfangs betrieb, reichen Gewinn abwarf und neben del -âm
tilgung eine Kapitalbildung ermöglichte, so wurde durch derartige Voycy 1,
die Entwicklung eines kräftigen Farmerstandes begünstigt.
Ganz dieselbe Entwicklung haben die Verhältniffe auch in der Arg '
tinischen Republik genommen, obgleich die Schuldzinsen dort noch höher war
und sich auf ca. 12 °/ 0 beliefen. Dafür sind die Bodenbeschaffenheit und
klimatischen Verhältnisse dieses Landes ausgezeichnet, und die Steuerlas
waren, wenigstens in frühern Zeiten, nur leicht. Wenn aber die letzter,:
gegenwärtig gesteigert haben, so haben dagegen die Personen, welche r .
Anlehen aufgenommen hatten, dadurch einen großen Gewinn gemacht,
durch die infolge der übermäßigen Ausgabe uneinlöslichen Papiergeldes e
getretene Entwerthung der Umlaufsmittel sich die für die Schuldsummen
entrichtenden Zinsen um mehr als die Hälfte reducirt haben. r
2. Anlehen behufs Gutmachung angerichteten Schadens, z.
Folgen von Verheerungen durch Feuer und Wasser, von Viehseuchen u. s- ^
Durch dieselben werden dem Grund und Boden und der Landwirtschaft
allgemeinen gleichfalls Arbeitskräfte und Sachgüter verschiedener Natur r
geführt. Das ist unbedingt etwas Gutes und in diesen Fällen sogar mei
eine unbedingte Nothwendigkeit. Unglücklicherweise führt aber die Berschşş ^
aus solchen Gründen nur zu häufig zum Verderben der Schuldner, well
nämlich unter solchen Umständen vielfach unverhältnißmäßig hohe Zinsen »
zahlen haben. Deshalb muß man in denjenigen Ländern, in welchen i
die Interessen der landwirtschaftlichen Bevölkerung gehörige Sorge
wird, den Übeln Folgen derartiger Calamitäten vorzubeugen suchen, „
man die Interessenten nöthigt, sich bei zweckmäßig eingerichteten Ans
gegen solche Schäden zu versichern 1 , ihnen unverzinsliche oder gering ^
zinsliche Vorschüsse gewährt und andere dergleichen Veranstaltungen zu
Besten trifft. ü #
3. Anlehen behufs der Steuerzahlung. Ta die Regierungen die ^
liche Zahlung der Steuern in barem Gelde fordern, während doch die
wirte ihre Einnahmen aus Producten beziehen, welche sie nur in nicht 8# ^
bestimmbaren Zeitpunkten ohne Schaden veräußern können, so ist du ^
Währung von Darlehen, welche die Steuerzahlung an den bestimmten
minen ermöglichen, selbst aber zu einem für den Landwirt paffenden ^
Punkt zurückgezahlt werden können, an und für sich zugleich für die La»
> So besteht z. B. im Königreich Bayern für sämtliche Grundbesitzer die
sich gegen Feuerschaden zu versichern.
Pflil