Object: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 191 
und seinem Schwager Johann scheint fortgefallen zu sein. Übrig blieben 
Verrechnungen zwischen H. W. und seinem zweiten Schwager Wedekin 
Clingenberg, deren Ursachen aber familienrechtlicher, nicht geschäftlicher 
Natur waren. 
IV. 
Jetzt endlich lassen sich einige allgemeinere Schlußfolgerungen aus dem 
Büchlein ziehen. Mit jenen romantischen Anschauungen, die den Kaufmann 
des 14. Jahrhunderts seine Waren in der Regel selbst über Land und See 
begleiten lassen, die im wesentlichen für jene Zeit nur Eigenhandel kennen!°), 
ist allerdings das Bild kaufmännischen Lebens, das unser Büchlein bietet, 
so gut wie unvereinbar. Gewiß macht H. W. seine Einkaufsreise nach Flan- 
dern. Aber: im übrigen sorgen Geschäftsführung durch einen Dritten, 
Tätigkeit kaufmännischer Angestellter, vor allem aber das Kommissions- 
geschäft für den Weitervertrieb und die Verteilung der Waren an die ver- 
schiedenen Plätze, So nimmt Ludolf de monte „ad sendeve‘“, also als Kom- 
missionär, Tuch H. W’s, mit nach Schonen, Got Albus verkauft H. W'’s. 
Tuch in Thorn; auch Eberhard Holseten soll für H. W. Tuch verkaufen, das 
er in einem Warenballen J. C’s. erhalten hat; ganz zu schweigen von den 
Tuchen, die J. C. für Rechnung seines Schwagers verkauft. Umgekehrt spielt 
sich in dem ganzen Getreidegeschäft die Abwicklung eines Kommissions- 
geschäfts J. C’s. für Rechnung desselben Ludolf de monte ab, der als Kom- 
missionär H. W’s, bereits auftrat. Und dies Kommissionsgeschäft wird 
dadurch noch komplizierter, daß H. W. und sein Geschäftsangestellter, 
famulus Johann?!®), als Vertreter des Kommissionärs, J. C’s., eingreifen. 
Überhaupt ist ja der ganze Zweck des Büchleins, wie sich bereits ergab, der 
eine: Vertretung im Handel. Vertretung, nicht etwa Gesellschaft! So 
nahe der Gedanke einer Handelsgesellschaft zwischen den Schwägern 
gelegen haben mag, gerade unser Büchlein lehrt, daß sie sich wohl durch 
gegenseitige Vertretung von Fall zu Fall gerne unterstützten, daß aber jeder 
als durchaus selbständiger Einzelkaufmann neben dem andern stand, und 
deshalb auf Heller und Pfennig mit dem andern bei jedem Geschäft ab- 
rechnete, 
Es ist also alles andere als ein „primitives‘“ Handelsleben, in das dies kleine 
Büchlein Einblicke verschafft ; und die Buchführung selbst wird man auch nicht 
als besonders „primitiv‘‘ ansprechen können. Nur eine ganz oberflächliche 
Feststellung, daß auch hier wirtschaftliche Eintragungen in ihm enthalten 
seien, die sich aber nicht die Frage nach der Ursache dieser Eintragungen 
vorlegte, konnte das Büchlein zu einem Zeugnis „primitiver Buchführung‘‘ 
degradieren. Man sehe doch nur einmal die sorgfältige und rationalistische 
Art an, wie H. W. die Buchungen über das eine große Getreidegeschäft vor-
	        
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