Contents: Die Theorie der Volkswirtschaft

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siven Kultur erklären. Es ist aber doch klar, daß man nur 
Wirtschaftssysteme mit gleicher Produktionstechnik unter 
einander vergleichen kann. Wie wir noch sehen werden, ist die 
Arbeitsproduktivität auch in den heutigen extensiven Wirtschaften 
bedeutend höher als in den heutigen intensiven Wirtschaften. 
Aus der Tatsache, daß die Arbeit in der extensiven Kultur bei 
dem gegebenen Stand der Produktionstechnik produktiver ist, 
folgt, wie wir schon ausgeführt haben, das Bestreben der Be 
völkerung, sich zu zerstreuen, einen immer größeren Teil der Erd 
oberfläche zu besetzen. Dieses Bestreben führt nun dazu, daß 
der Grund und Boden entweder von den Ackerbauern oder von 
den privilegierten Ständen in Besitz genommen wird. So 
entstehen das Grundeigentum und die Grundrente als eine Abgabe 
für die Benutzung des „fremden“ Bodens. In der Naturalwirt 
schaft wird aber die Grundrente weder durch die Getreidepreise 
noch durch den Unterschied in der Fruchtbarkeit des Bodens 
usw. bestimmt, sondern vielmehr durch den Grad der persön 
lichen Abhängigkeit der Bauern von den Grundbesitzern.*) Um 
den Teil der Produkte zu vergrößern, den die Grundherren 
von den Bauern erhalten, mußte die juristische Abhängigkeit der 
letzteren verstärkt werden, indem man sie an die Scholle fesselte, 
in Leibeigene verwandelte. „Die Grundherren,“ sagt Roscher 
(a. a. O.), „haben im Mittelalter ihren Einfluß auf die Staats 
gewalt dazu benutzt, durch Leibeigenschaft und ähnliche Ein 
richtungen den Arbeitslohn ... zu beschneiden,“ d. h. den An 
teil der Ackerbauer am Produkt zu vermindern, den sich Roscher 
nur in der Form von „Arbeitslohn“ vorstellen kann, da er die 
mittelalterlichen Verhältnisse mit den heutigen identifiziert. 
Sombart hat unseres Erachtens recht, wenn er die Grund 
rente als die erste Quelle des Reichtums der privilegierten Klassen 
darstellt. Darunter ist aber nicht die kapitalistische Grundrente 
•) Nach den alten Gesetzen von Irland gab es drei Kategorien von 
Grundrente: die höchste Kategorie wurde von Fremden gezahlt; die 
gerechte Rente von den Stammesmitgliedern, und eine dritte nach gegen 
seitiger Übereinkunft, sowohl von Fremden als auch von Stammesmit 
gliedern. Maine, a. a. O. (russ. Ausgabe), S. 106.
	        
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