Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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„Eadem  aestate  inter  Hermunduros  Cattosque  certamen  magno
proelio  dum  Humen  gignendo  sale  fecundum  et  conterminum  vi
trahunt,  super  libidinem  cuncta  armis  agendi  religione  insita,  eos
maxime  locos  propinquare  caelo  praecesque  mortalium  a  deis
nusquam  proprius  audiri.“
Wie  im  Mittelalter  der  Wohlstand  Goslars,  Iglaus,  Kuttenbergs  und
Freibergs  auf  den  Metallen  beruhte,  so  hatte  die  Blüte  Salzburgs,
Reichenhalls,  Halles,  Lüneburgs  und  anderer  Orte  die  daselbst  befindlichen ­
  Salzquellen  zu  ihrer  Grundlage.  Auch  aus  diesen  volkswirtschaftlichen ­
  Erwägungen  ist  unwahrscheinlich,  daß  die  Salzquellen  Zubehör
des  ungleich  geringeren  Grund  und  Bodens  waren.  Auch  steht  urkundlich ­
  fest,  daß  Grundstücke  als  Pertinenzien  zu  Salzwerken  und
selbst  zu  einzelnen  Pfannen  und  Salzhäusern  aufgezählt  wurden.  Dies
ergibt  sich  z.  B.  aus  der  Schenkungsurkunde  Kaiser  Ottos  I.  über  die
Saline  Hall,  welche  „cum  terris  cultis  et  incultis  et  cum  Omnibus ­
  jure  legaliterque  ad  hanc  praedictam  salinam  repicientibus“  verschenkt ­
  wird 1 .  Zum  Verständnis  der  über  Salinen  handelnden  Urkunden ­
  dürfte  noch  zu  beachten  sein,  daß  die  mit  einem  Salzwerke  Beliehenen
  ein  lebhaftes  Interesse  hatten,  daß  ihre  Nachbarn  keine  Salinen ­
  besaßen.  Deshalb  zerstörte  Heinrich  der  Löwe  im  Jahre  1151
die  Salzwerke  zu  Oldesloe,  weil  sie  seiner  Stadt  Lüneburg,  welche  von
den  dortigen  Salinen  lebte,  Konkurrenz  bereiteten 1  2 .  Es  war  den  mit
dem  Salzrechte  Beliehenen  auch  daran  gelegen,  daß  sie  vom  Könige
das  Recht  erhielten,  von  auswärts  eingehendem  Salze  einen  Salzzoll  zu
erheben.  Umgekehrt  baten  und  erwirkten  sie  oft  vom  Könige,  daß
er  ihr  Salz  zollfrei  über  andere  Zollstätten  passieren  ließ 3 .  Man  wird
hier  nach  manchen  Richtungen  hin  die  Analogie  der  Markt-,  Münzund
  Zollgerechtigkeiten  anführen  können.  Im  allgemeinen  hatte  jeder
ein  Interesse,  daß  er  selbst,  daß  nicht  aber  seine  Nachbarn  Markt-,
Münz-  und  Zollstätten  haben  durften 4 .  Hiernach  dürfte  sich  begreifen,
wenn  die  Könige  einst  regelmäßig  nur  in  ihren  eigenen  Städten  oder
Höfen  Münz-,  Markt-  und  Zollstätten,  Bergwerke  und  besonders  Sa-1
  Monumenta  Boica  XXXVIII  p.  196.
2  Helmoldus  chron.  Slavorum  bei  Leibnitz,  Scriptores  rerum  Brunsuicensium
UoS,  tom,  II  p.  600.  Arndt  in  der  Zeitschrift  für  Rechtsgeschichte,  Germ.  Abteilung, ­
  Bd.  24  S.  59  f.
3  Das  Erzbistum  Salzburg  und  das  Herzogtum  Baiern  hatten  im  12.  Jahrhundert ­
  lange  und  blutige  Streitigkeiten  wegen  der  wechselseitigen  Behandlung
des  Salzes.  S.  v.  Koch-Sternfeld  II  128—133.
4  S.  auch  v.  Inama-Sternegg,  Deutsche  Wirtschaftsgeschichte  IV  336.
            
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