Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

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Genossenschaft,  welche  nicht  etwa  der  Uebermacht  des  Grvßcapitals,  sondern
in  der  Regel  der  Ueberlegenheit  tüchtiger,  geschulter  Unternehmer  unterlegen
sind.  Es  ist  also  in  der  That  die  Thätigkeit  des  Unternehmers  eine  qualitativ ­
  andere,  als  die  des  Arbeiters,  der  aus  dieser  Thätigkeit  hervorgehende
Nutzen  ein  berechtigter.
Es  fragt  sich  nun:  Ist  der  Unternehmer-Gewinn,  wie  er  in  unserm
heutigen  Gewerbeleben  zu  Tage  tritt,  ein  zum  Schaden  der  Vergütigung  für
die  Capitalsnutzung  und  des  Arbeitslohns  ungebührlich  hoher;  ist  also  die
Bertheilung  des  Nutzens  der  Production  unter  ihre  einzelnen  Factoreu  eine
ungerechte?
Daß  die  Entschädigung  des  Capitals  in  der  gewerblichen  Production
eine  zu  geringe  sei,  hat  der  Socialismus  nock  nicht  behauptet;  er  ist  im
Gegentheil  geneigt,  sie  für  eine  zu  große  zu  halten.  Daß  dem  nicht  so  ist,
beweist  die  grade  gegenwärtig  so  allgemein  auftretende  Scheu  des  Capitals,
sich  au  gewerblichen  Unternehmungen  zu  betheiligen,  eine  Erscheinung,  die
jede  leichte  politische  Unsicherheit,  jede  Störung  der  normalen  Verhältnisse
hervorruft.  Daß  aber  der  Unternehmer  nicht  etwa  den  Löwenantheil  des
Nutzens  der  Production  zum  Schaden  des  Capitals  für  sich  in  Anspruch
nimmt,  beweist  die  Schwierigkeit,  mit  der  er  es  oft  nur  unter  den  größten ­
  Opfern  zur  An  ^chterhaltung  seines  Geschäfts  heran  ziehen  kann.
Die  nähere  Ausführung  dieser  Seite  der  Frage  ist  hier  nicht  meine
Aufgabe.  Es  harwett  sich  vielmehr  um  das  Verhältniß  des  Unternehmer-Gewinns
  zum  Arbeitslohn.  —
Dem  Unternehmer  steht  der  Arbeiter  heut  nicht  mehr  gegenüber  als  willenloses ­
  Werkzeug,  als  Sklave  oder  an  die  Scholle  gefesselter  Leibeigener,  der  nur
das  zur  Leibes  Nahrung  und  Nothdurft  Erforderliche  für  seine  Leistungen  erhält,
sondern  als  freier,  über  den  Gebrauch  seiner  Kräfte  selbstständig  verfügender
Mann.  Aus  der  ruäis  inäiKostagus  moles  von  ehedem  ist  der  Arbeiter  geworden,
welcher  im  Besitze  des  Rechtes  der  Freizügigkeit,  Gewerbefreiheit,  Coalitationsfreiheit
  und  anderer,  einen  freien  Arbeitscoutract  zu  schließen  im  Stande  ist  und
den  möglichst  höchsten  Preis  für  seine  Leistungen  beanspruchen  und  durchsetzen
kann.  Dem  wirthschaftlichen  Unternehmer  tritt  er  gegenüber  gewissermaßen
gleichfalls  als  Unternehmer,  der,  ebenso  wie  jener  die  beste  Verwerthung  seiner
Waaren,  —  die  einträglichste  Benutzung  seiner  Arbeitskraft  durchzusetzen
sucht.  Der  Anspruch  einer  Theilnahme  am  Gewinn  des  Unternehmers  erscheint ­
  mir  ähnlich  ungereimt,  wie  wenn  ein  Fabrikant  Antheil  an  dem
Nutzen  prätendirte,  den  sein  Kunde  beim  Weiterverkauf  der  von  ihm  gekauften
Waare  gehabt  hat.  In  seinem  Bestreben  befindet  sich  der  Arbeiter  entschieden
im  Vortheil  gegen  den  gewerblichen  Unternehmer.  Während  die  wachsende
Zunahme  des  Capitals  eine  Ausdehnung  der  Industrie  und  durch  Vermehrung ­
  der  Concurrenz  eine  Herabdrückung  des  Unternehmer-Gewinns  zur
Folge  hat,  wird  hierdurch  eine  größere  Nachfrage  nach  Arbeit  geschaffen,
und  ein  Steigen  der  Löhne  herbeigeführt.  Daß  ein  solches  in  der  That  stattgefunden, ­
  und  besonders  in  den  letzten  Jahren  in  außerordentlichem  Maße
eingetreten  ist,  kann  nicht  geleugnet  werden;  die  Behauptung,  daß  der  heutige
Schriften  VI.  —  Gewinnbetheil,  der  Arbeiter.  2
            
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