Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  I.  Die  Physiokraten.

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2.  die  Austeiler  der  von  der  Natur  erzeugten  Güter  im  Interesse
der  Allgemeinheit,  die  Verwalter  der  Gesellschaft  zu  sein 1 );
3.  die  Muße  ihres  Lebens  dazu  zu  verwenden,  der  Gesellschaft
unentgeltlich  all  jene  Dienste  zu  leisten,  deren  sie  nicht  entbehren ­
  kann;
4.  die  Gesamtheit  der  Steuern,  wie  wir  sehen  werden,  zu
zahlen,  und
5.  vor  allem  die  Landwirte,  ihre  Pächter,  zu  schützen  und  sie  nicht
zu  bedrücken,  indem  sie  ihnen  mehr  als  den  Reinertrag  abnehmen.
Allerdings  gehen  die  Physiokraten  nicht  so  weit,  von  dem  Besitzer  zu
verlangen,  ihnen  einen  Teil  dieses  Reinertrages  zu  überlassen,  aber
S1 e  beschwören  ihn,  ihnen  wenigstens  den  Betrag  ihrer  reichlich  besessenen ­
  jährlichen  und  primären  Vorschüsse  (avances  annuelles
et  primitives),  zu  lassen.  Dies  ist  zwar  nicht  viel,  aber  für  die  damalige ­
  Zeit  doch  immer  etwas.  „Ruft  nur:  Wehe  den  Besitzern,
''ehe  den  Herrschern!  Wehe  allen  Ländern,  wenn  den  Landwirten
lese  Rückzahlungen  genommen  werden,  wenn  die  Erde,  von  deren
Sichtbarkeit  alles  abhängt,  bestohlen  wird!  —  .  .  Überzeugt  Euch
"°hl,  daß  das  Los  dieser  kostbaren  Menschen,  die  ihren  Besitz  oder
en  Anderer  bearbeiten,  Niemandem  gleichgültig  sein  kann  .  .  .,  daß
a  j es >  was  sie  bedrückt,  erniedrigt,  beeinträchtigt,  beraubt,  der  Gesellschaft ­
  die  tiefsten  Wunden  schlägt,  daß  alles,  was  sie  erheben,
a  es,  was  zu  ihrem  Wohlsein,  ihrer  Befriedigung,  ihrem  Reichtum
eitragen  würde,  eine  Quelle  des  Glücks  für  sämtliche  Klassen  ist“  2 ).
?, er  Hübe  hält,  tut  das  nützlichste,  was  ein  Privatmann  überhaupt  auf  Erden  tun
kai *  (Baudbau).
e  )  >,Bie  Reichen  sind  die  Verwalter  der  Ausgaben,  mit  denen  sie  die  Arbeiter
nnen;  sie  würden  die  Letzteren  sehr  schädigen,  wenn  sie,  um  diese  Ausgaben
er sparen,  arbeiteten“  (Quesnay  I,  S.  193).
str  Baudeau,  S.  835,  839.  Auch  Mekciee  de  la  RivijSee  schreibt  nicht  weniger
den  ”® s  lst  bei  Strafe  der  Vernichtung  der  Erzeugnisse  und  der  Gesellschaft
Zu m  Großgrundbesitzer  und  Jeder  menschlichen  Macht  verboten,  etwas  von  dem  Teil
nehmen,  der  von  den  Produkten  beiseite  zu  setzen  ist.  um  diese  Vorschüsse
kiin  U  ZU  mac l i en“  (S.  467).  Wenn  sie  die  Geschichte  Irlands  hätten  voraussehen
? en >  so  würden  sie  dort  eine  bemerkenswerte  Bestätigung  ihrer  Ansichten  geme
 n  haben.
hahen^ r ' r  erillnern  Jedoch  hierbei,  worauf  wir  schon  oben  (S.  25,  Anm.  1)  hiugewiesen
der  i?  die  Physiokraten,  wenn  sie  von  dem  Recht  des  Landwirtes  auf  einen  Teil
empj^ 1  '% n isse  sprechen,  nur  die  Pächter  und  Halbscheidpächter,  aber  nicht  die  lohngnjj
  , n ^ en .^ ei1  landwirtschaftlichen  Arbeiter  im  Auge  hatten;  für  die  letzteren  be-Man
  w  Si . e  S1C E  die  Forderung  aufzustellen,  daß  sie  reichlich  zu  leben  haben  sollten,
zu  re i  a  Sle  s °gar  im  Verdacht  gehabt,  als  ob  sie  befürchteten,  die  Arbeiter  möchten
op.  0 j t  T  lcl1  zu  leben  haben,  da  sie  daun  mit  arbeiten  aufüören  würden  (vgl.  Wkolersse,
führt  et  passim).  Diese  Beschuldigung  erscheint  aber  ungerecht.  Wbulbbssb
Presser 6 ;  S *  ^°rte  Quesnay’s  an,  mit  denen  er  gegen  die  „Behauptung  der  Br-’
  a “  die  Bauern  arm  sein  müssen,  um  sie  am  faulenzen  zu  hindern,“  protestierte.
            
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