Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Fünftes  Buch.  Die  Lehren  der  neuesten  Zeit.

gewendet.  In  London  besteht  das  gleiche  Prinzip  seit  dem  17.  Jahrhundert, ­
  war  aber  ebenfalls  außer  Gebrauch  gekommen  1 ).  Heute  erfreut ­
  sich  der  Gedanke  im  Gegenteil  in  England  und  Deutschland
großer  Beliebtheit.  Es  sind  zahlreiche  Vorschläge  gemacht  worden,
um  besonders  den  Mehrwert  des  unbebauten  städtischen  Geländes
zu  besteuern,  und  einige  davon  sind  verwirklicht  worden.  In  dem
vielbesprochenen  englischen  Budget  von  1909,  das  zu  dem  großen
Verfassungskonflikt  zwischen  dem  Oberhaus  und  der  liberalen  Regierung ­
  Anlaß  gab,  war  eine  diesbezügliche  Bestimmung  einer  der
Punkte,  die  am  meisten  Widerspruch  hervorriefeu!  Was  die  Volkswirtschaftler ­
  anlangt,  so  sind  sie  über  die  Nützlichkeit  dieser  Steuern
sehr  geteilter  Meinung.  In  Deutschland  hat  die  Anwendung  einer
AVertzuwachssteuer  in  einigen  Städten  erst  kürzlich  in  Zeitschriften ­
  und  Büchern  heftige  Debatten  hervorgerufen,  die  aber  die
kaiserliche  Regierung  nicht  gehindert  haben,  das  Prinzip  dieser
Steuern  1911  durch  ein  Reichsgesetz  festzulegen.
In  Frankreich  haben  diese  Ideen  weniger  Widerhall  erweckt.
Auf  der  einen  Seite  ist  hier  der  Grundbesitz  viel  gleichmäßiger  gestückelt ­
  als  in  England;  die  Rente  verteilt  sich  daher  unter  eine
viel  größere  Anzahl  von  Personen  und  ruft  deshalb  weniger  Gegnerschaft ­
  hervor.  Auf  der  anderen  Seite  hat  sich  das  Problem  dank
des  so  langsamen  Wachstums  der  französischen  Bevölkerung  sogar
in  den  Städten,  mit  Ausnahme  von  Paris,  nicht  mit  der  gleichen
Schärfe  gestellt,  wie  in  Deutschland,  wo  die  Ärbeiterbevölkerung
einen  immer  größeren  Teil  ihres  Lohnes  von  der  Miete  aufgezehrt
sieht.  Jedoch  in  Frankreich  wie  in  anderen  Ländern  steht  dieser
Punkt  auf  der  Tagesordnung  und  muß  früher  oder  später  seine
Lösung  finden.

§  3.  Systeme  der  Nationalisierung  des  Bodens.
Die  Systeme,  von  denen  wir  jetzt  zu  sprechen  haben,  begnügen
sich  nicht  damit,  einen  Teil  des  Einkommens  aus  Bodenrente  zu
darf“.  Doch  sind  die  Anwendungen  dieses  Prinzips  ziemlich  selten  gewesen.  Berth^-lemy
  (Traite  elementaire  de  Droit  administratif,  1908,  S.  624)  zählt  nur
etwa  20  Fälle  im  ganzen  Verlauf  des  19.  Jahrhunderts  auf.
*)  Sbligmann  (Essays  on  Taxation,  5.  Ausg.  S.  841)  führt  ein  englisches
Gesetz  von  1662  über  die  Verbreiterung  gewisser  Straßen  in  Westminster  an,  in  dem
dieser  Grundsatz  klar  ausgedrückt  ist.  Als  aber  1890  ein  Gesetzentwurf  eingebracht
wurde,  um  diesen  Grundsatz  bei  gewissen  Arbeiten  in  London  zur  Anwendung  zu
bringen,  wurde  er  heftig  bekämpft.  Erst  1895  wurde  er  von  neuem  anerkannt  und
in  dem  Gesetz  vom  gleichen  Jahre  über  den  Bau  der  großen  Towerbrücke  in  London
angewendet.  —  In  Amerika  wird  der  Grundsatz  häufig  unter  dem  Namen  „special
assessments“  oder  „betterment“  angewendet.
            
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