Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Provinz  Porto  Maurizio,  301  Binw.).  Dann  folgen  abwärts  drei  Gemeinden, ­
  die  (ebenfalls  in  Porto  Maurizio  gelegen)  1000  °/ 0  und  mehr
erheben:  Yille  San  Pietro  (463  Einw.)  mit  1124°/ 0 ,  Soldano
(553  Einw.)  mit  1112  °/ 0  und  Seborga  (295  Einw.)  mit  1000  °/ 0 .
Gewiß  ein  ungeheuerer  Steuerdruck  schon  allein  durch  die  Gemeindezuschläge! ­
  Dabei  sind  sie  noch  stark  im  Steigen  begriffen,  wie  oben
für  den  Zeitraum  1907/12  konstatiert  wurde.  Doch  nicht  genug  hiermit. ­
  Dazu  treten  noch  andere  Lasten,  welche  die  Grund-  und  Hausbesitzer ­
  zu  tragen  haben.  Abgesehen  von  der  staatlichen  Belastung,
die,  wie  oben  gezeigt,  auch  nicht  gerade  niedrig  ist  (der  effektive
Satz  der  Gebäudesteuer  beträgt  16,25  °/ 0 ),  kommen  noch  die  Provinzialzuschläge ­
  hinzu,  die  z.  B.  für  die  Provinz  Porto  Maurizio  93,7  °/ 0  der
Prinzipalsteuer  (i.  J.  1907)  ausmachten.  In  Anschlag  zu  bringen  ist
sodann,  abgesehen  von  den  ßegisterabgaben,  der  Erbschaftssteuer  und
dergl.  mehr,  soweit  sie  den  Grundbesitz  treffen,  die  Belastung  mit  der
Eamiliensteuer,  insbesondere  in  den  ländlichen  Gemeinden,  ferner  mit
der  Mietsteuer,  namentlich  aber  mit  der  besonders  die  arme  Gebirgsbevölkerung
  schwer  bedrückenden  Viehsteuer 1 ).  Bei  alledem  ist  nicht
zu  übersehen  die  relativ  starke  Verschuldung  des  Grundbesitzes  in
Italien  *  2 ).
Wer  könnte  wohl  sagen,  wie  hoch  die  Gesamtsteuerlast  ist,  die
etwa  ein  Grundbesitzer  in  einer  jener  Gemeinden  in  der  Provinz
Porto  Maurizio  tatsächlich  trägt?  Wohl  niemand.  Man  fragt:
wie  ist  es  möglich,  daß  z.  B.  in  Genova  der  Grundbesitzer  (rechnerisch)
an  Steuern  mehr  zahlt  als  er  aus  dem  Grundbesitz  an  Einkünften  bezieht? ­
 3 )  Dieses  Problem  legt  uns  nahe  anzunehmen,  daß  die  Grundund
  Gebäudesteuer  in  Italien  zum  großen  Teil  sich  zu  einer  auf  dem
Objekt  ruhenden  Reallast  verhärtet  hat  und  häufig  kaum  noch  in
vollem  Maße  als  Steuer  empfunden  werden  möchte 4 ).  Der  Hinweis
*)  Vgl-  F.  Coletti,  Industria  armentizia  e  Imposte,  im  „Giornale  degli
Economisti“,  1894  (Oktober)  und  1896  (Dezember).
2 )  Der  Gesamtbetrag  der  auf  dem  Grund-  und  Gebäudebesitz  lastenden  zinstragenden ­
  Hypotheken  betrug  am  31.  Dezember  1903  rund  3666  Mül.  L.,  wovon
allein  rund  1  Milliarde  auf  Liegenschaften  entfällt.  S.  Annuario  statistico  it.
1912  S.  270.
s )  In  Genova  ist  zu  alledem  die  Belastung  der  Grundbesitzer  mit  Pamilienund
  Viehsteuer  sehr  hoch:  i.  J.  1907  fast  das  Dreifache  der  staatlichen  Grundund
  Gebäudesteuer.
4 )  Die  Auffassung  von  der  reallastartigen  Gestaltung  u.  a.  bekämpft  von
F.  Flora,  Manuale  della  scienza  delle  finanze,  1909,  S.  330ff.  Jedoch  scheinen
uns  seine  Gründe  nicht  stichhaltig.
            
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