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Länder Niederösterreich, Böhmen, Mähren und Schlesien. Auch das Karstgebiet
nähert sich wesentlich den industriellen Sudetenländern und nur die Alpenländer
zeigen auch dann noch ungünstige Verhältnisse auf. Aber die Spannung zwischen
den einzelnen Ländergebieten wird eine geringere und kann auch durch einfachere
Mittel, als die der Regierung scheinbar zu Gebote stehenden, überwunden werden.
Vor allem sucht die Regierung mit der Ungleichheit der Beitragsätze in
sehr geschickter Weise abschreckend auf die Interessenten zu wirken. Gerade deshalb
spitzt sie ja auf diese Behauptung die ganze Argumentation zu. Jeder Unbe
fangene wird in der Ungleichheit der Prämien keine Gefahr zu erblicken ver
mögen, weil ja bereits gegenwärtig die Krankenkassen und die Unsallvcrsicherungs-
anstalten in Oesterreich mit ungleichen Prämien arbeiten, ohne daß dadurch irgend
eine Beeinträchtigung begründeter Interessen bewirkt worden wäre. Es ist auch
gar nicht sicher, daß alle agrarischen Länder gerade am schlechtesten davonkommen
würden. Es ist im Gegenteil sicher, daß wenn die Prämiensätze nach dem
Altersaufbau bestimmt werden, Galizien weit günstiger daran sein wird, als alle
industriellen Gebiete.
Aber selbst angenommen, die Regierung hätte so recht, wie sie in Wirklichkeit
unrecht hat, muß denn zur Vermeidung ungleicher Beitragssätze zum allerradikalsten
Mittel einer Reichsrentenkasse gegriffen werden, die so schwere Gefahren zweifellos
bringen muß? Und muß man zu diesem Zwecke die technischen Schwierigkeiten
in so offensichtlicher Weise übertreiben, daß selbst Unerfahrene diese Uebertreibung
leicht zu erkennen vermögen?
In Deutschland, wo die Landflucht ganz andere Dimensionen besitzt, die
Zahl der Landesvcrsichcrungsanstalten auch verhältnismäßig weit größer ist, als
sie bei uns sein müßte, wurden diese verwaltungstechnischen Schwierigkeiten so
weit überwunden, daß sie kaum mehr den Gegenstand einer ernsten Diskussion bilden.
Bei den Beratungen der Reichsversicherungsordnung standen die Fragen
einer erweiterten Riskengemeinschaft gegenüber allen anderen Erörterungen ebenso
im Hintergrund wie die angeblichen Vcrwaltnngsschwierigkcitcn, die durch die
Fluktuation entstehen. Das ist mohl Beweis genug, daß man dort die Frage
als erledigt ansieht. Gerade in Oesterreich mit seinen großen sprachlichen und
kulturellen Differenzen muß man zu einer Reichsanstalt gelangen, während
Deutschland den einheitlichen Beitrag trotz der Landesanstalten bisher zu erhalten
wußte, indem man die zwei Mittel anwendete: Aufteilung der Renten nach den
Beitragszahlungen auf die einzelnen Landcsanstalten und Schaffung der Gemeinlast
neben der Sonderlast.
IV. Die BexrrlrssteUen und die Ueemaltnugskosten der
Soziuluersicheimng.
Organisation und Aufgaben der B e zirks stellen.
Das wichtigste Neugebilde von einschneidender Bedeutung ist in der
Regierungsvorlage die Bezirksstclle. Nach den 88 23 fg. ist in der Regel für
den Bezirk einer jeden politischen Bezirksbehörde eine Bezirksstelle als Hilfs-
und Durchführungsorgan der Krankenkassen, der Unfallversicherungsanstaltcn wie
der Jnvalidenrentcnkasse zu errichten. Diesen Bezirksstellen obliegt die Entgegen
nahme der Meldungen und Anzeigen, die Einreihung der Versicherten in die
Lohnklassen, die Vorschreibung und Einziehung der Versicherungsbeiträge und
deren Abfuhr an die drei Vcrsicherungszweige, die Evidcnzhaltung der Ver
sicherten, die Vorbereitung der Entscheidungen über Rentenansprüche, die Mit
wirkung bei Unfallserhebungen, die Erteilung von Auskünften in Angelegen-