Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Länder  Niederösterreich,  Böhmen,  Mähren  und  Schlesien.  Auch  das  Karstgebiet
nähert  sich  wesentlich  den  industriellen  Sudetenländern  und  nur  die  Alpenländer
zeigen  auch  dann  noch  ungünstige  Verhältnisse  auf.  Aber  die  Spannung  zwischen
den  einzelnen  Ländergebieten  wird  eine  geringere  und  kann  auch  durch  einfachere
Mittel,  als  die  der  Regierung  scheinbar  zu  Gebote  stehenden,  überwunden  werden.
Vor  allem  sucht  die  Regierung  mit  der  Ungleichheit  der  Beitragsätze  in
sehr  geschickter  Weise  abschreckend  auf  die  Interessenten  zu  wirken.  Gerade  deshalb
spitzt  sie  ja  auf  diese  Behauptung  die  ganze  Argumentation  zu.  Jeder  Unbefangene ­
  wird  in  der  Ungleichheit  der  Prämien  keine  Gefahr  zu  erblicken  vermögen, ­
  weil  ja  bereits  gegenwärtig  die  Krankenkassen  und  die  Unsallvcrsicherungsanstalten
  in  Oesterreich  mit  ungleichen  Prämien  arbeiten,  ohne  daß  dadurch  irgend
eine  Beeinträchtigung  begründeter  Interessen  bewirkt  worden  wäre.  Es  ist  auch
gar  nicht  sicher,  daß  alle  agrarischen  Länder  gerade  am  schlechtesten  davonkommen
würden.  Es  ist  im  Gegenteil  sicher,  daß  wenn  die  Prämiensätze  nach  dem
Altersaufbau  bestimmt  werden,  Galizien  weit  günstiger  daran  sein  wird,  als  alle
industriellen  Gebiete.
Aber  selbst  angenommen,  die  Regierung  hätte  so  recht,  wie  sie  in  Wirklichkeit
unrecht  hat,  muß  denn  zur  Vermeidung  ungleicher  Beitragssätze  zum  allerradikalsten
Mittel  einer  Reichsrentenkasse  gegriffen  werden,  die  so  schwere  Gefahren  zweifellos
bringen  muß?  Und  muß  man  zu  diesem  Zwecke  die  technischen  Schwierigkeiten
in  so  offensichtlicher  Weise  übertreiben,  daß  selbst  Unerfahrene  diese  Uebertreibung
leicht  zu  erkennen  vermögen?
In  Deutschland,  wo  die  Landflucht  ganz  andere  Dimensionen  besitzt,  die
Zahl  der  Landesvcrsichcrungsanstalten  auch  verhältnismäßig  weit  größer  ist,  als
sie  bei  uns  sein  müßte,  wurden  diese  verwaltungstechnischen  Schwierigkeiten  so
weit  überwunden,  daß  sie  kaum  mehr  den  Gegenstand  einer  ernsten  Diskussion  bilden.
Bei  den  Beratungen  der  Reichsversicherungsordnung  standen  die  Fragen
einer  erweiterten  Riskengemeinschaft  gegenüber  allen  anderen  Erörterungen  ebenso
im  Hintergrund  wie  die  angeblichen  Vcrwaltnngsschwierigkcitcn,  die  durch  die
Fluktuation  entstehen.  Das  ist  mohl  Beweis  genug,  daß  man  dort  die  Frage
als  erledigt  ansieht.  Gerade  in  Oesterreich  mit  seinen  großen  sprachlichen  und
kulturellen  Differenzen  muß  man  zu  einer  Reichsanstalt  gelangen,  während
Deutschland  den  einheitlichen  Beitrag  trotz  der  Landesanstalten  bisher  zu  erhalten
wußte,  indem  man  die  zwei  Mittel  anwendete:  Aufteilung  der  Renten  nach  den
Beitragszahlungen  auf  die  einzelnen  Landcsanstalten  und  Schaffung  der  Gemeinlast
neben  der  Sonderlast.

IV.  Die  BexrrlrssteUen  und  die  Ueemaltnugskosten  der
Soziuluersicheimng.
Organisation  und  Aufgaben  der  B  e  zirks  stellen.
Das  wichtigste  Neugebilde  von  einschneidender  Bedeutung  ist  in  der
Regierungsvorlage  die  Bezirksstclle.  Nach  den  88  23  fg.  ist  in  der  Regel  für
den  Bezirk  einer  jeden  politischen  Bezirksbehörde  eine  Bezirksstelle  als  Hilfsund
  Durchführungsorgan  der  Krankenkassen,  der  Unfallversicherungsanstaltcn  wie
der  Jnvalidenrentcnkasse  zu  errichten.  Diesen  Bezirksstellen  obliegt  die  Entgegennahme ­
  der  Meldungen  und  Anzeigen,  die  Einreihung  der  Versicherten  in  die
Lohnklassen,  die  Vorschreibung  und  Einziehung  der  Versicherungsbeiträge  und
deren  Abfuhr  an  die  drei  Vcrsicherungszweige,  die  Evidcnzhaltung  der  Versicherten, ­
  die  Vorbereitung  der  Entscheidungen  über  Rentenansprüche,  die  Mitwirkung ­
  bei  Unfallserhebungen,  die  Erteilung  von  Auskünften  in  Angelegen-
            
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