Full text: Die Grundbesitz- und Wohnungsverhältnisse in Düsseldorf und ihre Entwicklung seit 1903

Der Staatseisenbahner-Bauverein schliesslich erhielt unter günstigen Bedingungen eine 
Bausstelle von 2,27 a an der Liebigstrasse. 
Wegen Unterstützung der Baugenossenschaften durch Kredithilfe vergl. unten S. 108*. 
Eine besondere Bedeutung im Rahmen des städtischen Wohnungsbaues nehmen schliesslich 
die Wohnungsstiftungen ein. Die älteste, die Schiffer-Stiftung, datiert aus dem Jahre 1876. 
Ihr Zweck ist die Beschaffung gesunder Wohnungen für dürftige Arbeiter zu wesentlich geringeren 
als ortsüblichen Mietssätzen. Witwen müssen die Wohnungen nach dem Tode ihres Mannes noch 
ein Jahr belassen werden. Der ursprüngliche Kapitalwert der Stiftung betrug 30 000 Mk. bar und 
175 000 Mk. in Immobilien. Die Verwaltung der Stiftung ist einem Kuratorium übertragen, dessen 
Mitglieder zur Hälfte katholisch und zur anderen Hälfte evangelisch sein müssen. 
Zu dem Stiftungsbesitz von 3 Häusern mit 18 Wohnungen, (durchweg 3 Zimmerwohnungen) 
traten 1909 4 Häuser mit 24 Wohnungen hinzu. In den Zwischenjahren ruhte die Bautätigkeit 
wegen Mangels an Mitteln. 
Eine bedeutend grössere Tätigkeit hat die. Aders’sche Wohnungsstiftung entfaltet, deren 
Verwaltung ebenfalls einem Kuratorium übertragen ist. Das zur Verfügung gestellte Vermögen von 
rund 1 Mill. Mk. soll zur Errichtung von billigen Wohnungen verwandt werden zwecks Vermietung 
an Arbeiter, Handwerker usw., auch soll der aufkommende Mietzins demselben Zweck dienen. 
Bis 1902 sind aus Mitteln dieser Stiftung 51 Häuser errichtet worden; darunter befinden 
sich 39 Vier- und Mehrfamilienhäuser und 12 Zwei-Familienhäuser, insgesamt sind in ihnen 255 
Familien untergebracht. An Gesamtkosten waren 1650 000 Mark aufzubringen. Hierzu wurde 
in erster Linie das Stiftungskapital benutzt, für den Rest sah sich die Stadt veranlasst, ein Darlehen 
von rund 300 000 Mark herzugeben, das jedoch zur Zeit bis auf einen kleinen Rest getilgt ist. 
Darüber, wie die Bautätigkeit der segensreichen Stiftung neu zu beleben ist, schweben gegenwärtig 
Erwägungen. 
Der Mietpreis beträgt im Durchschnitt jährlich pro Wohnraum 98,74 Mark, die Gesamtein 
nahme entspricht nach Abzug der Verwaltungskosten, Steuern pp. einer dreiprozentigen Verzinsung 
des Anlagekapitals, 
Schliesslich ist noch die Gangel-Burmann-Stiftung zu erwähnen, die ortsangehörigen, 
gebildeten, einzelstehenden Frauenspersonen aus besserer Familie freie Wohnung unter bestimmten 
Bedingungen gewährt und das mit städtischer Unterstützung vom Verein „Volksheim“ errichtete 
Ledigenheim, dessen Errichtung bereits seit 1904 diskutiert wurde. 
Der Ausführung des Gedankens stellten sich zunächst immer wieder Schwierigkeiten in den 
Weg, die hauptsächlich auf finanziellem Gebiet lagen, da es nicht ratsam schien, den Bau lediglich 
aus städtischen Mitteln herzustellen. Aus Anlass der Feier der silbernen Hochzeit des Kaiser 
paares (1906) bot sich jedoch eine Gelegenheit, für das geplante Heim Gelder flüssig zu machen. 
Nachdem dann noch von privater Seite reichliche Geldmittel gezeichnet worden waren, konnte mit 
dem Bau begonnen werden. Ende September 1911 wurde das neue Heim seiner Bestimmung über 
geben. Es gewährt 255 Personen Unterkunft. Die Preise sind sehr niedrig gehalten, sodass es 
auch dem mit geringem Verdienst ausgestatteten Arbeiter möglich ist, ein eigenes Zimmer zu haben. 
Düsseldorf ist mit der Errichtung dieses Heims für die ledigen Arbeiter den übrigen 
westdeutschen Städten vorangegangen. Sollte sich der Versuch bewähren, so werden dem ersten 
Ledigenheim wohl noch weitere folgen. 
Am 1. April 1912 waren in allen städtischen und Stiftungshäusern 2638 Personen gleich 
0,7 % der Gesamtbevölkerung Alt-Düsseldorfs (ohne die eingemeindeten Vororte) untergebracht. 
3. Bebauungsplan und Bauordnung, 
Hand in Hand mit der plamnässigen Bodenpolitik einer Stadt, d. h. der zweckmässigen 
Erwerbung und Verwendung des Grund und Bodens, muss die Baupolitik gehen, d. h. die zweck 
mässige Beeinflussung des privaten Bauens. Als Mittel hierzu kommen gleicherweise Bebauungsplan 
und Bauordnung in Betracht. 
Bebauungspläne sind für Düsseldorf schon mannigfach aufgestellt woiden^ die letzten samt- 
lieh mit der Tendenz, den Charakter der Stadt als Gartenstadt zu wahren und dem Wohnungsbau 
möglichst günstige Bedingungen zu schaffen. Auch die Bezirksregierung hat durch eine Verfügung 
vom 7. August 1899 auf die Wichtigkeit der Bebauungspläne hinsichtlich des Kleinwohnungswesens 
aufmerksam gemacht, indem sie ausführte, dass „in den Bebauungsplänen auf die Anlegung von 
Wohnstrassen für die arbeitenden Klassen mit geringerer Strassenbreite und Tiefe des Baublocks 
und mit billiger Strassenbefestigung Bedacht genommen werden solle!* 
Um in den Besitz eines mustergültigen Bebauungsplanes zu gelangen, der auch dieser 
Forderung gerecht werden soll, hat die Stadt 1911 einen Wettbewerb veranstaltet. Der neue Plan 
soll die Teilung des Stadtgebietes in Industriebezirke und in Wohnviertel nach ßauklassen 
und Bauzonen vorsehen und die verschiedensten Bauformen, wie Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, 
kleine und grosse Mehrfamilienhäuser berücksichtigen; auch sollen besondere Viertel für die 
offene und geschlossene Bauweise vorhanden sein. Der Flachbau ist zu begünstigen, auch sollen 
Vorschläge für die Schaffung neuer Ansiedelungen in grösserer Entfernung von der bebauten Stadt 
gemacht werden. 
Die Ergebnisse dieses Wettbewerbs, mit denen im Zusammenhang eine „Städteaus 
stellung Düsseldorf 1912“ unter besonderer Berücksichtigung des Städtebaues stattfindet, werden
	        
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