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5. Geschosslage.
Reine Kellerwohnungen gibt es in Düsseldorf nicht und hat es dank dem baupolizeilichen
Einschreiten auch früher nicht gegeben. In der folgenden Uebersicht wird jedoch ein Mittelding
zwischen Erdgeschoss und Kellerwohnung aufgeführt — die Souterrainwohnung —, deren Sohle
höchstens die baupolizeilich zugelassenen 75 cm., also nicht in Kellertiefe unter der Strassenfläche liegt.
Da aber nach der Baupolizeiordnung vom 8. Mai 1907 bei Schaffung solcher Souterrainwohnungen die
Zahl der zulässigen Geschosse ohne weiteres um eines vermindert wird, hat sich auch dieser Wohnungs
typ nicht entwickeln können und kommt lediglich als Pförtner- und Hauswärterwohnung in grossen
Herrschaftshäusern, hinsichtlich derer die Bauordnung unter gewisser Voraussetzung Ausnahmen von
jener Regel zulässt, zur Erscheinung. Die Vermehrung ihrer Zahl von 24 in 1905 auf 72 in Alt-
Düsseldorf, dessen Zahlen Tah. XCIX unter Zusammenziehung der Tabellen 25 und 26 des Tabellen
werks bringt, ist denn auch auf die Schaffung zahlreicher derartiger Häuser, namentlich im Viertel
des Zoologischen Gartens zurückzuführen.
Tab. XCIX.
Wohnungen
Z
1905
ihl
1910
v.
1905
H.
1910
Im Souterrain
24
72
0,04
0,11
„ Erdgeschoss
10 529
12 409
18,38
18,85
„ I. Obergeschoss
15121
18 091
26,39
27,49
„II. „
17 127
19 377
29,90
29,44
„ in- „
7 262
8 169
12,68
12,41
„iv. „
3
25
0,01
0,04
Mansardenwohnungen
1990
2 682
3,47
4,08
In mehreren Geschossen , .
2 454
2 125
4,28
3,23
Das ganze Haus umfassend
2 778
2 863
4,85
4,35
57 288
65 813
100
100
Am meisten fällt in dieser Uebersicht die Steigerung der Wohnungen im I. Obergeschoss
auf, um 2970, während die Wohnungen im II. Obergeschoss nur um 2250 zugenommen haben.
Die Wohnungen im III. Obergeschoss haben sich seit 1905 fast genau in gleichem Masse
vermehrt wie im vorausgegangenen Jahrfünft. Im übrigen sind die Unterschiede in der Vertretung der
einzelnen Stockwerke wie in der Zunahme seit 1905 weniger in Eigenarten der Bautätigkeit, als
vielmehr in Besonderheiten der Benutzung begründet. Je tiefer das Stockwerk, desto mehr Räume
werden für Geschäftszwecke beansprucht, wie aus S. 75* ff. erkennbar war.
Hinsichtlich dervermehrten Anzahl von Mansardenwohnungen vergleiche das oben S. 79* Ver
merkte. Auch die Abnahme der mehrere Geschosse umfassenden Wohnungen dürfte auf eine Ver
besserung der statistischen Technik zurückzuführen sein, die den Begriff dessen, was in Wirklich
keit zu einer Wohnung gehört, schärfer erfasst hat. Die das ganze Haus füllenden Wohnungen
(Einfamlienhäuser) haben zwar absolut noch um 85 zu-, aber in ihrer Bedeutung für die
Gesamtheit des Wohnungsmarktes angesichts der ihnen durch hochherrschaftliche Etagenwohn
häuser (vergl. S. 27*) erwachsenen Konkurrenz abgenommen.
Tabelle 27 des Tabellenwerks enthält Angaben darüber, wie sich die Geschosslage der
Wohnungen auf die einzelnen Bezirke verteilt; das Bild ist, soweit nicht der geschäftlich so ver
schiedene Charakter der Stadtteile eine Rolle spielt, sehr ähnlich dem, der sich aus der Vertretung
der Geschosshöhe der Gebäude ergab; es kann darum auf das in dieser Beziehung oben (S. 72*)
Angemerkte verwiesen werden. Hervorgehoben mag hier lediglich als charakteristisch für den wirt
schaftlichen Unterschied zwischen Alt- und Neu-Düsseldorf, wo das geschäftliche Leben weniger als
dort ausgeprägt ist, werden, dass in den Vororten die Zahl der Erdgeschosswohnungen nur um
wenig hinter derjenigen der Wohnungen im 1. Stock zurückbleibt.
Für den verschiedenen Inhalt des Begriffs „Einfamilienhaus“ ist noch bezeichnend, dass von
den insgesamt 4391, ein ganzes Haus umfassenden Wohnungen sich u. a. finden
612 in Heerdt-Oberkassel,
566 im Hofgartenviertel,
542 im Viertel des Zoologischen Gartens,
446 im äusseren Südwesten (mit Hamm, Volmerswerth und Flehe),
436 in der Mittelstadt,
331 in Gerresheim-Ludenberg,
271 in Rath,
264 in der Altstadt.
Herrschaftliche Wohn- und Kleinbauernhäuser, erst in den letzten Jahrzehnten erstandene
Werkwohnungen und alte Bürgerhäuser als Überbleibsel vergangener Zeiten finden sich hier zu
sammen.