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Zentralheizung, diese in Düsseldorf noch heute weit seltener als in Grosstädten des
östlichen und mittleren Deutschlands vorhandene Einrichtung, fand sich im Dezember 1910 in
2238 Wohnungen, naturgemäss in den grössten am häufigsten. Unter den Wohnungen mit 8 und
mehr Wohnräumen sind es schon 1094, d. h. fast die Hälfte aller Wohnungen mit Zentralheizung
überhaupt und über ein Viertel der Wohnungen dieser Grösse, welche Zentralheizung besitzen;
derartige Wohnungen mit 7 Räumen wurden 276 (13,7% der Wohnungen dieser Grösse), mit
6 Räumen 280 (8,4 °/ 0 ), mit 5 Räumen 249 (3,5 °/o) gefunden. In kleineren Wohnungen ist Zentral
heizung eine überaus seltene Ausnahme; immerhin ist sie seit 1905 auch in diesen kleineren Woh
nungen verhältnismässig häufiger geworden. Alles in allem haben sich die Wohnungen mit Zentral
heizung in Alt-Düsseldorf — der Vergleich muss wiederum auf dieses Gebiet beschränkt werden —
seit 1905 von 636 auf 1807 vermehrt, ein nicht unbeträchtlicher Fortschritt,
Die Erforschung der Ausstattung der Wohnungen mit Aborten hat, so sozial-hygienisch
bedeutsam die Frage auch immer sein mag, 1910 ausscheiden müssen, nachdem die sehr frag
würdigen Ergebnisse der Zählung von 1905 gezeigt haben, dass es bei einer derartig summarischen
Erhebung, wie sie trotz allem eine Wohnungszählung stets bleibt, ausgeschlossen ist, wirklich zuverläs
siges Material hierüber zu erhalten. Dafür ist nunmehr erstmalig versucht worden, über die nicht minder
wichtige Verbreitung von Badegelegenheit in den Wohnungen Klarheit zu schaffen. Tabelle 39
führt zu dem Ergebnis, dass bei insgesamt 6362 Wohnungen mit Baderaum zur Zeit auf durch
schnittlich ungefähr 12 Wohnungen ein Baderaum entfällt. Dass dabei die Kleinwohnungen noch
weit mehr zurücktreten als hinsichtlich der Gärten, mag bedauert werden, kann aber nicht Wunder
nehmen; mehr noch, dass selbst bei so vielen grossräumigen, teuren Wohnungen die Badegelegenheit
fehlt; unter 3520 Wohnungen mit 8 und mehr Wohnräumen trifft dies auf 1169, unter 2013 Woh
nungen mit 7 Räumen auf 1119, unter 3341 Wohnungen mit 6 Räumen auf 2285 und unter 7054
Wohnungen mit 5 Räumen gar schon auf 5919 zu. In 2616 von wie gesagt insgesamt 6362
Fällen enthalten die Wohnungen — eine für den aus anderer Landesgegend Anziehenden nur geringe
Freude! — lediglich den Raum zum Baden, aber nicht die erforderliche Einrichtung, die der
Mieter sich erst selbst beschaffen muss.
Schliesslich ist 1910 auch die Ausstattung der Wohnungen mit Gas und Elektrizität
Gegenstand der Erhebungen gewesen. Gas findet sich in 23 606 Wohnungen Gross-Düsseldorfs,
d. h. in rd. drei Zehnteln der Gesamtzahl, dabei in 20 606 Fällen allein, in 3000 Fällen mit Elektri
zität zusammen. Letztere ist nur in 3379 Wohnungen vorhanden, darunter 379 mal allein. Wie
die einzelnen Grundstücksklassen der Wohnungen daran beteiligt sind und wie Gas einer-, Elektri
zität anderseits hier zum Kochen und Heizen, dort zur Beleuchtung verwandt wird, ist aus Tabelle
39 des Tabellenwerks im einzelnen zu ersehen.
7. l)ie Besitzverhältnisse.
Das Verhältnis des Bewohners zur Wohnung kann ein dreifaches sein; er erscheint als
Eigentümer oder als Mieter oder aber auch als Nutzniesser der Wohnung, die ihm auf Grund
des Amts- oder Dienstverhältnisses zusteht. Am innigsten verbunden mit seiner Wohnung ist der
Eigentümer als Hausbesitzer; den Mieter interessiert seine Wohnung nur, solange der Mietvertrag
dauert, während der Inhaber der Dienst- oder Freiwohnung sich in den meisten Fällen wahllos mit
der ihm zugewiesenen Wohnung begnügen muss.
In Gross-Düsseldorf gibt es gemäss Tabelle 30 des Tabellenwerks unter 79 886 Wohnungen
8943 Eigentümerwohnungen 1 ), 3081 Dienst- und Freiwohnungen, 67 862 Mietwohnungen. Unter
Ausseransatzlassung der am 1. Dezember 1910 leeren Wohnungen und unter Beschränkung auf
Alt-Düsseldorf ergibt sich nach Tabelle 33 des Tabellenwerks folgender Vergleich:
Tab. CIL
Wohnungen
1905
1910
(Alt-Düsseldorf)
absolut
v. H.
absolut
v. H.
Eigentümerwohnungen ....
6 245
11,55
6 907
10,84
Dienst- und Freiwohnungen . .
1289
2,39
1526
2,39
Mietwohnungen
46 508
86,06
| 55 299
86,77
54 042
100
63 732
100
!) Diese Zahl ist um ein geringes niedriger als die auf S. 63* genannte Zahl der im eigenen Hause wohnenden
Eigentümer und Miteigentümer. Die Differenz dürfte darauf zurüekzuführen sein, dass ein Teil der „Miteigentümer“ zur
Gesamtheit der Eigentümer in einem Mietverhältnisse steht, das ihn, wenn schon im „eigenen“ Hause doch zum „Mieter“
macht und darum die Wohnung im Sinne der obigen Darstellung zur „Mietwohnung“ stempelt.