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Stipenbien für den Lesuch der Meister-- und
Senossenschasrskurse in LSln.
Die Kammer unterstützt bedürftige und würdige
Meister und Gesellen, die an einem Meister- oder
Genossenschaftskursus in Köln teilnehmen, durch
Beihülfen, über deren Umfang die folgende Tabelle
Auskunft gibt.
Jahr
Meisterkurse
je
Genossenschaftskurse
M
1900/01
—
—
1901/02
—
—
1902/03
680
—
1903/04
925
390
1904/05
1900
1000
1905/06
1860
350
1906/07
750
175
1907/08
1140
75
1908/09
1050
75
1909/10
1120
500
1910/11
735
—
1911/12
510
—
19] 2/13
880
110
1913/14
930
165
12480
2840
Unterstützung von fortbiidungr-- und
Fachschulen der Innungen.
von jeher hat die Handwerkskammer die Fortbildungs-
und Fachschulen geldlich unterstützt, was
aus folgender Tabelle hervorgeht, die die Beiträge
an die Schulen wieder gibt.
Jahr
Fortbildungsschulen
Jl
Fachschulen
M
1900/01
500
275
1901/02
100
150
1902/03
160
500
1903/04
500
1350
1904/05
800
1328
1905/06
—
800
1906/07
—
850
1907/08
250
1000
1908/09
350
500
1909/10
150
400
1910/11
450
100
1911/12
216
300
1912/13
200
350
1913/14
340
250
4016
8153
Dis Unterstützung der Fachschulen und Kurse der
Innungen geschieht nach folgenden Grundsätzen:
Srundsätze
für die Veranstaltung von technischen Meisterkursen
bei den Innungen.
1. Die Kammer unterstützt nur dann technische
Kurse, wenn sie als Veranstalterin der Kurse fungiert
und ihr das ganze Arrangement überlassen ist.
2. Die Innung übt die Aufsicht über den Kursus
aus. Jedoch ist den Vertretern der Kammer
jederzeit das Recht der Besichtigung des Kursus
einzuräumen.
3. Die Kammer unterstützt einen Kursus nur
dann, wenn die Innung ihrem Etat entsprechend,
sich an der Unterstützung beteiligt.
4. Die Innung hat der Kammer zugleich mit
dem Antrag einen detaillierten Haushaltsplan einzusenden.
5. Die Abhaltung eines Kursus muß in der
Innungs-Versammlung beschlossen sein.
6. Seitens der Unterstützung beantragenden
Innung ist der Nachweis zu erbringen, daß sie
sich bemüht hat, seitens der in Betracht kommenden
Stadtverwaltung eine Beihülfe zu dem Kursus
zu erhalten.
7. Als Mitglieder sind in erster Linie ältere
Meister zuzulassen, in zweiter Linie jüngere Meister
und Gesellen; letztere nur dann, wenn für ihr Fach
in Löln keine Kurse eingerichtet sind.
8. Die Innung haftet dafür, daß die Teilnehmergebühren
rechtzeitig an die Kammer abgeführt
werden.
9. Das Unterrichtslokal bestimmt die Handwerkskammer
nach Anhörung der Innung.
Sl-undsZhe
für die Unterstützung von Innungsfachschulen.
1. Die Unterstützung von Innungsfachschulen
kann nur dann erfolgen, wenn die Stadtverwaltungen
ebenfalls eine Unterstützung gewähren, oder
wenn seitens der Innung wenigstens nichts unversucht
gelassen wurde, eine solche zu erhalten.
2. Den Fachschulen ist zu empfehlen, alles daran
zu setzen, daß sie als Fachklasse den bestehenden
Fortbildungsschulen angegliedert werden.
3. Die Fachschulen der Innungen sollen in der
Regel nur bis zu dem Betrage von der Kammer unterstützt
werden, den die Innung zu den Kosten beiträgt.