Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

16

Stipenbien  für  den  Lesuch  der  Meister--  und
Senossenschasrskurse  in  LSln.
Die  Kammer  unterstützt  bedürftige  und  würdige
Meister  und  Gesellen,  die  an  einem  Meister-  oder
Genossenschaftskursus  in  Köln  teilnehmen,  durch
Beihülfen,  über  deren  Umfang  die  folgende  Tabelle
Auskunft  gibt.

Jahr

Meisterkurse
je

Genossenschaftskurse ­

M

1900/01

—

—

1901/02

—

—

1902/03

680

—

1903/04

925

390

1904/05

1900

1000

1905/06

1860

350

1906/07

750

175

1907/08

1140

75

1908/09

1050

75

1909/10

1120

500

1910/11

735

—

1911/12

510

—

19]  2/13

880

110

1913/14

930

165

12480

2840

Unterstützung  von  fortbiidungr--  und
Fachschulen  der  Innungen.
von  jeher  hat  die  Handwerkskammer  die  Fortbildungs-
  und  Fachschulen  geldlich  unterstützt,  was
aus  folgender  Tabelle  hervorgeht,  die  die  Beiträge
an  die  Schulen  wieder  gibt.

Jahr

Fortbildungsschulen ­

Jl

Fachschulen
M

1900/01

500

275

1901/02

100

150

1902/03

160

500

1903/04

500

1350

1904/05

800

1328

1905/06

—

800

1906/07

—

850

1907/08

250

1000

1908/09

350

500

1909/10

150

400

1910/11

450

100

1911/12

216

300

1912/13

200

350

1913/14

340

250

4016

8153

Dis  Unterstützung  der  Fachschulen  und  Kurse  der
Innungen  geschieht  nach  folgenden  Grundsätzen:
Srundsätze
für  die  Veranstaltung  von  technischen  Meisterkursen
bei  den  Innungen.
1.  Die  Kammer  unterstützt  nur  dann  technische
Kurse,  wenn  sie  als  Veranstalterin  der  Kurse  fungiert
und  ihr  das  ganze  Arrangement  überlassen  ist.
2.  Die  Innung  übt  die  Aufsicht  über  den  Kursus ­
  aus.  Jedoch  ist  den  Vertretern  der  Kammer
jederzeit  das  Recht  der  Besichtigung  des  Kursus
einzuräumen.
3.  Die  Kammer  unterstützt  einen  Kursus  nur
dann,  wenn  die  Innung  ihrem  Etat  entsprechend,
sich  an  der  Unterstützung  beteiligt.
4.  Die  Innung  hat  der  Kammer  zugleich  mit
dem  Antrag  einen  detaillierten  Haushaltsplan  einzusenden. ­

5.  Die  Abhaltung  eines  Kursus  muß  in  der
Innungs-Versammlung  beschlossen  sein.
6.  Seitens  der  Unterstützung  beantragenden
Innung  ist  der  Nachweis  zu  erbringen,  daß  sie
sich  bemüht  hat,  seitens  der  in  Betracht  kommenden ­
  Stadtverwaltung  eine  Beihülfe  zu  dem  Kursus
zu  erhalten.
7.  Als  Mitglieder  sind  in  erster  Linie  ältere
Meister  zuzulassen,  in  zweiter  Linie  jüngere  Meister
und  Gesellen;  letztere  nur  dann,  wenn  für  ihr  Fach
in  Löln  keine  Kurse  eingerichtet  sind.
8.  Die  Innung  haftet  dafür,  daß  die  Teilnehmergebühren ­
  rechtzeitig  an  die  Kammer  abgeführt ­
  werden.
9.  Das  Unterrichtslokal  bestimmt  die  Handwerkskammer
  nach  Anhörung  der  Innung.
Sl-undsZhe
für  die  Unterstützung  von  Innungsfachschulen.
1.  Die  Unterstützung  von  Innungsfachschulen
kann  nur  dann  erfolgen,  wenn  die  Stadtverwaltungen ­
  ebenfalls  eine  Unterstützung  gewähren,  oder
wenn  seitens  der  Innung  wenigstens  nichts  unversucht ­
  gelassen  wurde,  eine  solche  zu  erhalten.
2.  Den  Fachschulen  ist  zu  empfehlen,  alles  daran
zu  setzen,  daß  sie  als  Fachklasse  den  bestehenden
Fortbildungsschulen  angegliedert  werden.
3.  Die  Fachschulen  der  Innungen  sollen  in  der
Regel  nur  bis  zu  dem  Betrage  von  der  Kammer  unterstützt ­
  werden,  den  die  Innung  zu  den  Kosten  beiträgt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.