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über die Verhältnisse des Bauherrn oder Bauunter
nehmers, namentlich über Stand, Wohnung, Ruf,
Vergangenheit, Kreditwürdigkeit desselben, ferner
über den Stand des Grundbuches, Rberwertung
des Baugrundstückes, etwa fingierte Hypotheken
und Veränderung des Grundbuchblattes, schließlich
bei vorkommenden Zwangsversteigerungen über
die Ljypothekengläubiger, die Verlustträger, den Lr-
steher des Grundstückes, sowie über die Ausfälle
der Beteiligten. Um Auskunft über alle diese An-
gelegenheiten erteilen zu können, haben sich die
Handwerkskammern an die Polizeibehörden ihres
Bezirkes gewandt mit dem Ersuchen, ihnen in
regelmäßigen Zeitabschnitten Nachricht von den
Gesuchen um Errichtung von Neu- und umfang-
reicheren Umbauten zu geben, weiter haben sie
auf Grund einer Verfügung des Ministers für
Handel und Gewerbe die Grundbuchämter ersucht,
den von den Handwerkskammern beauftragten Be
amten die Einsicht in das Grundbuch jederzeit ohne
den Nachweis eines berechtigten Interesses zu ge
statten.
Die verschiedenen in Betracht kommenden Be
hörden find den Handwerkskammern in weitgehen
der weise entgegen gekommen. Trotz des Ent
gegenkommens der Behörden erschien es aber aus
schwerwiegenden Gründen zweifelhaft, ob eine
Handwerkskammer die geeignete Stelle ist, eine
solche Bauauskunftstelle selbst zu errichten. Nur
vollkommen einwandfreie Auskünfte können den
Bauhandwerkern nutzen und sie vor Schaden be
wahren. Oberflächliche und unzuverlässige Aus
künfte müssen immer Schaden anrichten, wie
schwierig es aber ist, eine sorgfältige Auskunft zu
erhalten und zu geben, das weiß jeder, der auch
nur einigermaßen mit dem Auskunftswesen vertraut
ist. Gb eine Handwerkskammer die große Verant
wortung auf sich nehmen kann, die der zu tragen
hat, der eine Auskunft über die wirtschaftlichen
Verhältnisse eines andern gibt, erscheint sehr frag
lich. Man stelle sich vor, ein Bauunternehmer
oder Bauherr ist bisher ganz einwandfrei gewesen,
die Handwerkskammer gibt eine gute Auskunft, aus
irgend einem Grunde gerät das Unternehmen nun
doch schließlich in finanzielle Schwierigkeiten. Die
Handwerker, die geschädigt sind, werden nun die
Handwerkskammer für den Schaden verantwortlich
machen. Oder ein anderes Beispiel: Die Hand-
Werkskammer gibt keine gute Auskunft, die Hand-
werker verzichten darauf, Arbeit zu liefern, schließlich
ist der Unternehmer aber doch in der Lage, allen
Anforderungen gerecht zu werden. Die Handwerker
werden nun der Handwerkskammer die Schuld zu
schieben, daß ihnen infolge der Auskunft Aufträge
entgangen seien. Die Mängel können natürlich
bei jeder Ausknnftstelle vorkommen, sie lassen sich
garnicht vermeiden. Aber eine private Auskunft
stelle trägt unter der Last der Verantwortung lange
nicht so schwer wie eine Handwerkskammer. Das
liegt in deren ganzem Wesen. Sie ist eine amtliche
Vertretung des Handwerks mit gewissen behörd
lichen Eigenschaften. Folglich verlangen die Hand
werker, die ja auch die Rosten der Verwaltung
tragen, von der Handwerkskammer etwas ganz
anderes, als von einer privaten Organisation. Und
gerade der amtliche Charakter der Handwerks-
kammer verleiht auch den Auskünften gewissermaßen
einen amtlichen Charakter, durch den ihnen wie
derum eine ganz andere Bedeutung zukommt wie
den privaten Auskünften. Zieht man dazu den
immerhin schwerfälligen Apparat einer Handwerks
kammer in Betracht — dem Geschäftsführer der
Auskunftstelle kann unmöglich völlige Bewegungs
freiheit eingeräumt werden — erwägt man ferner,
daß die Personen, auf deren Gutachten die Hand-
werkskammer angewiesen ist, in der Regel Konkur
renten des zu beurteilenden Bauunternehmers sind,
dann erscheinen die Schwierigkeiten einer amtlichen
Bauauskunftsstelle in noch viel stärkerem Maße.
Ferner würden die Mängel, die einer Auskunft
erteilung durch die Handwerkskammer anhaften
würden, gewiß nicht dazu beitragen, deren Ansehen
zu erhöhen.
weiter sind Bedenken entstanden hinsichtlich der
Ausdehnung der Bezirke. Solche Bedenken liegen
namentlich bei dein Bezirk der Handwerkskammer
Düsseldorf nahe. Die meisten Bezirke der Hand
werkskammern, die die Errichtung einer besonderen
Auskunftstelle für das Bauwesen in Angriff genom
men haben, find nicht so ausgedehnt, wie der der
Handwerkskammer Düsseldorf, sie beschränken sich
in der Hauptsache auf eine Großstadt. Der Bezirk
der Handwerkskammer Düsseldorf weist dagegen
8 Großstädte auf, von denen jede in der Entwick
lung begriffen ist und an Ausdehnung in den
nächsten Jahren voraussichtlich noch mehr zunehmen