Full text : Die Konsumtion

Speziell  Einfluß  der  Steuer  auf  die  Konsumtion.

161

§  10
sinkendem  Preise  bis  1912  auf  11—12  kg.  Am  1.  September  1903  wurde  die  Reichsverbrauchsabgabe ­
  für  100  kg  Zucker  von  20  auf  14  Mark,  der  Zoll  von  40  auf  18,8  Mk.
ermäßigt,  der  Kleinhandelspreis  fiel  von  40  auf  25  Pfg.  pro  kg,  und  der  Verbrauch
stieg  sprungweise  von  11—12  auf  17  kg  (1903/4),  um  auf  dieser  Höhe  annähernd
zu  bleiben.  Daneben  zeigt  freilich  die  zunehmende  Einbürgerung  des  Zuckers  in
den  Konsum  auch  eine  gewisse  Unabhängigkeit  vom  Preise.
Die  umgekehrte  Wirkung,  die  einer  erhöhten  Steuer  auf  den  Konsum,  kann
man  am  Branntweinverbrauch  studieren.  Die  deutsche  Branntweinsteuer ­
  wurde  am  1.  Oktober  1909  bedeutend  erhöht,  bei  Beginn  des  Betriebsjahrs
1909/10.  Der  Jahreskonsum  pro  Kopf  der  Bevölkerung  war  im  Jahrfünft  1888/9
bis  1893/4  4,4—4,7  1,  im  Jahrfünft  1898/99—1902/3  4,3  1  Alkohol,  sank  1903/4  bis
1907/8  auf  3,9  1,  erreichte  1908/09  durch  Vorverkauf  vor  der  Steuer-  und  Zollerhöhung
scheinbar  noch  einmal  4,2  1  und  sank  in  den  drei  folgenden  Jahren  auf  2,8,  3,0,  2,9  1.
Die  schon  vorhandene  Tendenz  eines  Konsumrückgangs  scheint  durch  die  erhöhte
Steuer  ruckweise  beschleunigt  worden  zu  sein.  Im  Jahre  1887  soll  schon  einmal
die  Verteuerung  des  Branntweins  durch  die  Steuer  neben  einer  starken  Verwässerung
des  landläufigen  Fabrikats  zu  einem  bedeutenden  Rückgänge  des  Verbrauchs  geführt ­
  haben,  der  sich  aber  nicht  beziffern  läßt.
Der  Verbrauch  von  Gütern,  die  zum  notwendigen  Lebensbedarfe
gehören,  wird  von  der  Steuer  natürlich  weniger  beeinflußt.  Aber  ein  Einfluß,  der
objektiv  den  Konsum  wenig  abzulenken  vermag,  kann  doch  subjektiv  für  den  Konsumenten ­
  um  so  empfindlicher  sein.  Das  Salz  bedürfnis  des  Körpers  z.  B.  ist  bei
sonst  gegebener  Ernährungsweise  eine  ziemlich  feste  Gi'öße,  und  seine  Nichtbefriedigung ­
  von  einer  gewissen  Grenze  an  1 )  ein  schwerer  hygienischer  Schaden;  trotzdem ­
  soll  die  enorme  Höhe  der  älteren  Salzsteuern  zu  einer  merklichen  Verringerung
des  Konsums  geführt  haben,  soweit  nicht  der  barbarische,  aber  für  die  Ernährung
und  für  den  Fiskus  heilsame  Konsumtionszwang,  die  sog.  Salzkonskription,  den
Konsum  hoch  hielt.  In  England  steigerte  die  Aufhebung  der  Salzsteuer  den  Verbrauch ­
  auf  das  Dreifache,  18  kg  pro  Kopf,  statt  7 1 / 2 —8  kg  in  Deutschland.  Die
mehr  vegetabilisch  genährte  Bevölkerung,  also  außer  der  ländlichen  die  ärmere
städtische,  braucht  am  meisten  Salz  und  wird  durch  die  Steuer  am  meisten  gefährdet.
Bei  einem  so  viel  entbehrlicheren  Nahrungsmittel  wie  dem  Fleisch  ging
in  Basel  1901—06  der  Verbrauch  pro  Quet  um  12%  zurück,  während  die  Preise
unter  dem  wesentlich  mitwirkenden  Einflüsse  des  Schweizer  Fleischzolls  um  12
bis  14%  stiegen.  „Familien  mit  einem  Gesamtverbrauche  von  3000  fr.  reduzierten
den  Fleischverbrauch  um  '/ 3  und  gingen  vielfach  zu  Alkoholabstinenz  sowie  zum
stärkeren  Verbrauche  von  Teigwaren  über“  2 ).
Neben  der  volkswirtschaftlichen  Beeinflussung  des  Konsums  im  ganzen  durch
die  Steuer  ist  von  besonderem  Interesse  die  sozial  verschiedene  Beeinflussung ­
  des  Haushalts  von  Reich  und  Arm.  Wir  berühren  damit  das  viel  erörterte
Problem  der  sozialen  Verteilung  der  Steuerlast,  dieses  aber  nicht  in  seinem  ganzen
Umfange;  uns  interessiert  hier  hauptsächlich,  wie  die  Last  der  Aufwandsteuern ­
  verteilt  ist;  dagegen  wie  die  Steuerlast  im  ganzen  sozial  wirkt,  geht  mehr
die  Finanzwissenschaft  und  die  Lehre  der  Einkommensverteilung  an.
Die  Aufwandsteuern,  namentlich  die  Verbrauchssteuern,  sollen  bekanntlich  die
breite  Masse  belasten,  um  den  Druck  der  Erwerbssteuern,  der  hauptsächlich  die
oberen  Einkommensgruppen  trifft,  zu  ergänzen.  In  welchem  Umfange  sie  das  tun,
ist  aus  zwei  Gründen  schwer  festzustellen;  einmal  müßte  man  wissen,  wieweit  die
Steuer  wirklich  auf  den  Konsumenten  überwälzt  wird,  und  zweitens,  wieviel  die
Haushaltungen  je  nach  der  Einkommenshöhe  und  Kopfzahl  von  jedem  Steuerobjekt
konsumieren,  und  eigentlich  auch,  wieviel  sie  ohne  die  Steuer  konsumiert  haben
*)  Wieweit  das  Salz  notwendiger  Verbrauchsartikel,  wieweit  Genußmittel  sei,  ist  strittig.
Vgl.  Rubner  1903,  S.  449  f.
a )  Stephan  Bauer,  S.  144.
Sozialökonomik.  II.

ll
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.