Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Tarifen,  sondern  auch  von  der  Kostenersparnis  ab.  Es  muß
daher  die  möglichste  Verminderung  der  Produktionskosten
erstrebt  werden.  Derartige  Ersparnisse  lassen  sich  durch  Erleichterungen ­
  und  Vereinfachungen  im  Verkehr  mit  dem
Publikum  mittelbar  erzielen,  indem  die  Benutzer  von  Verkehrseinrichtnngen
  zur  Erledigung  mechanischer  Verrichtungen  bei
den  einzelnen  Verkehrsakten  selbst  behilflich  sind.  Im  Verkehr
mit  der  Post  ist  dies  seit  neuerer  Zeit  in  gewissem  Umfange
mit  gutem  Erfolge  üblicksi).  Es  findet  dabei  eine  Arbeitsteilung ­
  in  der  Weise  statt,  daß  das  Publikum  einen  Teil  der
Arbeit  erledigt,  der  eigentlich  bei  Auflieferung  oder  Ankunft
von  Sendungen  den  Postdienststellen  obliegt.  Jede  derartige
Arbeit  ist  im  einzelnen  nicht  bedeutend  und  unschwer  durchführbar. ­
  Bei  Massenhaftigkeit  der  Verkehrsakte,  wie  sie  im
Postwesen  ständig  vorkommt,  summieren  sich  jedoch  die  in
jedem  Fall  erzielten  Arbeitsersparnisse  in  bemerkenswerter
Weise.  Ihre  Gesamtheit  trägt  trotz  der  Notwendigkeit  besonderer ­
  Kontrollmaßregeln  wesentlich  zur  Minderung  der
Produktionskosten  für  die  Post  bei,  Zeit  und  Arbeitskräfte
lassen  sich  verfügbar  machen  und  bei  zweckmäßiger  Organisation ­
  in  angemessener  Weise  nutzbringend  verwenden.
Auch  beim  Postzcitungsdienst  könnten  in  der  angedeuteten
Weise  mittelbar  Kostenersparnisse  erzielt  werden,  wenn  zur
Durchführung  des  bereits  mehrfach  erwähnten  Ueberweisungsverfahrens
  für  Verlegerexemplare  in  größerem  Umfange  die
Interessenten,  die  Verleger,  herangezogen  würden.
i)  Größere  vertrauenswürdige  Firmen  dürfen  gewöhnliche  Pakete
in  gewissem  Umfange  selbst  wiegen,  mit  Aufgabezetteln  usw.  bekleben,
buchen  und  vollständig  versandfertig  summarisch  an  die  Post  abliefern
(A.  D.  A.  V,  2  H  13  VI).  Eine  ähnliche  Einrichtung  gibt  es
—  inutatis  mutandis  -  für  die  Einlieferung  von  Postanweisungen
(a.  a.  O.  §  14  VII  a).  Es  sind  Formulare  zu  Postanweisungen  mit
einem  anhängenden  Vordruck  für  die  Einlieferungsbescheinigung,  den  der
Einzahler  selbst  auszufüllen  hat,  eingeführt  (fl.  a.  D.  V,  1  §  20  IV).
Ferner  ist  u.  U.  das  Vorschreiben  von  Einliefernngsbescheinigungen  zu
allen  Postsendungen  gestattet  (a.  a.  O.  V,  2  §  7  Via).  Für  Nachuahmepakete
  sind  besondere  Formulare  zu  Begleitadrcssen  und  für  Nachnahme-Karten ­
  besondere  Kartenformularc  mit  anhängender,  vom  Absender ­
  auszufüllender  Postanweisung  oder  Zählkarte,  zu  benutzen
(a.  a.  O.  V,  1  z  19,  I).
            
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