Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Die  vom  Jahre  1868  ab  eingetretene  Ermäßigung  der
Zeitnngsgebühr  um  die  Hälfte  für  solche  Zeitschriften,  die
seltener  als  viermal  im  Monat  erschienen,  hat  nicht  in  besonderem ­
  Maße  verändernd  auf  die  Bezugspreise  dieser  Blätter
eingewirkt.  Nur  bei  einem  reichlichen  Drittel  der  Zeitschriften
—  3F/o  —  ist  nach  der  Neuordnung  des  Tarifs  eine  Verbilligung ­
  eingetreten,  die  höchstens  bis  zu  1  l°/o  betragen  hat.
Bei  mehr  als  der  Hälfte  der  Zeitschriften  —  58%  —  ist  der
Preis  unverändert  geblieben.  Augenscheinlich  haben  sich  bei
der  Preisgestaltung  Rücksichten  ans  frühere  Preise  geltend
gemacht.  Es  wurde  von  den  Verlegern  nicht  abgewogen,
welcher  Preis  unter  Berücksichtigung  der  erfolgten  Zeitungsgebühren-Ermäßigung
  der  eigentlich  angemessenste  sein  müßte,
sondern  es  blieb  der  Preis  bestehen,  der  „für  dasselbe  Objekt
früher  gezahlt  worden"  war.')  Das  Trägheitsmoment,  das
natürliche  Beharrungsvermögen  vorhandener  Erscheinungen,
dessen  Bedeutung  darin  besteht,  „daß  sich  die  Preise  einer
bestimmten  Warengattung  nicht  immer  genau  den  jeweiligen
Besonderheiten  anpassen,  sondern  trotz  wechselnder  Selbstkosten
für  längere  oder  kürzere  Zeiten  nach  einem  gewissen  Durchschnittssatze ­
  berechnet  werden"^),  führte  zu  einem  Festhalten  an
den  gewohnten  Preisen.  Der  Profit  an  Zeitungsgebühr  kann
auch  in  einem  Unternehmergewinn  aufgegangen  oder  der
Verbesserung  des  Objekts  —  der  Zeitschriften  —  zu  gute
gekommen  fein  3 )
Auch  bei  dem  Uebergang  vom  Tarif  nach  bent  Einkaufspreis ­
  der  Zeitungen  zu  dem  gemischten  Tarif  hat  sich  die
Erscheinung  bemerkbar  gemacht,  daß  die  Ermäßigung  der
Zeitungsgebühr  im  Durchschnitt  keinen  nennenswerten  Einfluß
auf  die  Bezugspreise  ausübte.  Es  äußerte  sich  dies  namentlich
st  Nenmann  S.  256.
st  »cm  der  Borght  S.  138.
st  Aehnlich  war  es,  als  im  Jahre  1874  die  Zeitnngs-Stempelsteilcrn
  usw.  wegfielen.  „Obgleich  gleichzeitig  auch  die  Kautioiisleistung
der  Verleger  in  Wegfall  kam,  so  hatten  doch  diese  Erleichterungen  nicht,
wie  vielfach  erwartet  worden  war,  eine  allgemeinere  Herabsetzung  der
Zeitnngsprcise  zur  Folge.  Zu  letzteren  ließ  sich  vielmehr  nur  eine  sehr
geringe  Anzahl  von  Verlegern  herbei"  (Archiv  1878  S.  268).
            
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