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aus, beim die Zeitungen wurden schließlich von der Post
dauernd unter den Selbstkosten vertrieben.^)
Im Jahre 1897 betrugen die Selbstkosten des Post
zeitungsvertriebs 6178362 M.,^) die Einnahmen an Zeitungs
gebühren beliefen sich auf 4484797 M.?) so daß sich ein
Wochen-
Jahrespreis
Durchschnitts-
Name der Zeitung
ausgaben
in
M.
in Pf.
1867
1913
1867
1913
1867
1913
Breslauer Zeitung . . .
12
18
30
30
4,8
3,2
Danziger Zeitung . . .
>2
12
20
10,60
3,2
1,7
Frankfurter Zeitung . .
13
19
35
36
5,2
3,6
Hamburger Nachrichten .
6
12
45
36
14,4
5,7
Kölnische Zeitung . . .
7
25
34
36
9,3
2,8
Leipziger Zeitung . . .
6
6
30,70
12
9,8
3,8
Rhein- und Ruhr-Zeitung
12
13
18,40
9.60
2,9
1,4
Schlesische Zeitung . . .
12
18
30
24
4,8
2,6
Schwäbischer Merkur . .
6
12
20,70
16,60
6,6
2,7
Staatsbürger-Zeitung . .
7
6
16
13,20
4,4
4,2
Vossische Zeitung . . .
6
13
28
30
9,0
4,4
Weser-Zeitung ....
12
18
31,30
28
5,0
3,0
1) Der Generalpostdirektor Stephan erklärte im Jahre 1871 bei
der Beratung über den Entwurf zum Postgesetz im Reichstag, daß 1870
durch die Post 200 Millionen Zeitungsnummern vertrieben und dafür
nur 500000 Taler vereinnahmt worden seien, also durchschnittlich noch
nicht l Pf. für eine Nummer. Hierfür sei die Beförderung nach allen
Winkeln der Erde usw. erfolgt. Der Zuschuß, den der Zeitungsdebit
erfordere, stelle Opfer dar, die für die nationale Presse geleistet würden
(Stenogr. Ber. 1871 Bd. I S. 663 f.).
Die Zahl der gebührenpflichtigen Zeitungsnummern stieg im
Reichspostgebiet in dem Zeitraum von 1871 bis 1900 von 202^, Mil
lionen auf 1150 Millionen, d. h. um 467°/ 0 ; die Zeitungsgebühren-
Einnahme erhöhte sich in der gleichen Zeit von 1760326 M. auf
5975 906 M., d. h. nur um 239,5°;' 0 . Während 1871 die durchschnitt
liche Gebühr für eine ZeitungSnummer 0,87 Pf. betragen hatte, belief
sie sich 1900 nur noch auf 0,52 Pf. (Begründung zur Neuordnung des
Postzeitungsgebührentarifs in der Postgesetznovelle von 1899 in den
Stenogr. Ber. 1898/00 II. Anl. Bd. S. 997 und Schmidt S. 69).
Im Reichstag wurde die Besorgung der Zeitungen durch die Post
unter den Selbstkosten gelegentlich bemängelt; es sei nicht zu billigen,
daß dafür die Steuerkraft der Bevölkerung in Anspruch genommen und
vielen Verlegern gewissermaßen „Liebesgaben" aus der Reichskasse
gezahlt würden (Stenogr. Ber. 1895/97 Bd. VI S. 4338, 1897/98
Bd. II S. 794).
2) Stenogr. Ber. 1898/00 II. Anl. Bd. S. 1001 und III. Anl.
Bd. S. 2127.
3) a. a. O. II. Anl. Bd. S. 997.