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nehmerrechnungen übertragen, die bei Bezahlung durch An
sätze im Kassabuch oder im Journal, wenn es sich um Wechsel,
Schecks oder Überweisung handelt, zum Ausgleich gelangen.
Die Strom-Buchhaltung.
Die Umrechnung des Stromverbrauchs richtet sich in erster
Linie nach der Verwendung des Stromes. Der Tarif unter
scheidet :
1. Stromabgabe für Motore:
A. Regelmässig benützte Kraft, für Fabrikmotore bis
50 und mehr PS mit 10—11 Betriebsstunden per
Tag (Fabrikkraft). Der Strompreis ist per Pferd
und Jahr festgesetzt und für die stärkeren Motore
relativ niedriger als für die schwächeren. Die nor
male Leistungsfähigkeit ist auf jedem Motor in PS
angegeben.
B. Nur während der Tageshelle benutzte Kraft, für
gewerbliche Motore bis 10 PS (Tagkraft); es werden
nur die wirklichen Benutzungsstunden, bezw. die
benutzten Pferdekraftstunden unter Festsetzung einer
gewissen Minimaltaxe per Pferd und Jahr bezahlt.
C. Ebenfalls regelmässig benutzte Kraft, daher auch
„Fabrikkraft“, aber nach Messung.
Für ganz grosse Abonnenten (Grosskraft) be
stimmt die Betriebsleitung die Bedingungen von
Fall zu Fall.
Die Feststellung des Verbrauchs nach Tarif B
und C erfolgt durch Elektrizitätszähler, für die eine
jährliche Miete zu entrichten ist.
2. Stromabgabe für Bügeleisen, Heiz- und Kochapparate;
sie geschieht nach Pauschaltarif oder einem festen Satz
per K.-W.-Stunde.
3. Stromabgabe für Beleuchtung entweder nach Pauschal
oder nach Zähler. Erstere ist nach der Lichtstärke der
Glühkörper und nach ihrer voraussichtlichen Brenn
stundenzahl in 7 Kategorien abgestuft.