Mit Zorn und Entrüstung wird man solchen Tendenzen
nicht beikommen; gerade vorn rein wirtschaftlichen Ge
sichtspunkte aus müßte eine nüchterne Betrachtung der
wirtschaftlichen Tatsachen genügen. Alle Angehörigen
eines Staates stehen untereinander in einer Gemeinschaft
der Vermögensinteressen, die vor allem darin zum Aus
drucke kommt, daß im Regelfälle ihre Einnahmen wie ihre
Ausgaben in inländischer Währung erfolgen. Die Kauf
kraft des inländischen Geldes ist also der Maßstab ihrer
Lebenshaltung; das gilt umsomehr während des Krieges,
wo sie fast nichts vom Ausland erhalten und fast nichts
hinaussenden können. Sie gleichen etwa den Aktionären
oder den Kuxinhabern. Wie diesen, fehlt auch ihnen zu
meist der unmittelbare Einfluß auf die Gebarung mit
ihrem Vermögen; wie diese, können sie an ihrem Anteil
Verlust erleiden, aber nicht darüber hinaus in Anspruch
genommen werden. Wie häufig ergibt sich aber im praK-
tischen Leben die Notwendigkeit, neue Opfer zu bringen,
um das derart angelegte Vermögen nicht verloren geben
zu müssen. Jeder Verständige wird sich bereit finden,
zu solchem Zwecke seinen Anteil herabzusetzen, oft so
gar neue Zuschüsse zu machen, — immer vorausgesetzt,
daß er diese neuen Aufwendungen nicht für vergebliche,
das Unternehmen nicht für unrettbar ansieht. Hier hat
allerdings das Gleichnis sein Ende: den Staat und seinen
Kredit aufzugeben, hat niemand das Recht, hat auch nie
mand Anlaß.
Man mag also theoretisch über das Verhältnis des
Staatsbürgers zum Staate denken wie man will; immer
hat jeder Einzelne nicht nur die sittliche Pflicht, er hat
auch das größte Interesse daran, den Staat in seinem
wirtschaftlichen Dasein zu erhalten. Um jeden Teil seines
Privatvermögens, den der Einzelne opfert, wird der Rest
seines Vermögens wertvoller. Nicht die Anzahl der Bank
noten, die er besitzt, oder für seine sonstigen Werte ein
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