Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Staatsbank  usw.),  oder  wenn  ihm  Leitung  und  Aufsicht  zustehen  (indirekt
bei  der  Deutschen  Reichsbank).
Gewinne  müssen  alle  Banken  mindestens  in  einer  solchen  Höhe  abwerfen, ­
  daß  Kostendeckung,  zu  der  auch  angemeffene  Verzinsung  des  Kapitals ­
  gehört,  erfolgen  kann.  Zu  den  Kosten,  die  jede  Unternehmung  herauswirtschaften ­
  muß,  ist  auch  die  R  i  s  i  k  o  p  r  ä  m  i  e  zu  rechnen;  denn  Risiken
läuft  jede  Unternehmung.
Von  der  Frage  nach  dem  privatwirtschaftlichen  Zweck  ist
zu  unterscheiden  die  Frage  nach  dervolkswirtschaftlichenFunkt
  i  o  n.  Auch  die  ertragswirtschaftlichen  Betriebe  leisten  selbstverständlich
volkswirtschaftliche  Arbeit.  Über  die  Kostendeckung  heraus  suchen  sie  einen
Gewinn  zu  erzielen.
Nach  der  Dauer  des  gewährten  Kredits  gliedern  wir:
1.  Banken,  die  hauptsächlich  kurzfristigen  Kredit  gewähren:
a)  Kreditbanken  und  Privatbankfirmen,
b)  Notenbanken,
c)  Kreditgenossenschaften  und  Vorschußvereine.
2.  Banken,  die  l  a  n  g  f  r  i  st  i  g  e  n  Kredit  gewähren:
a)  Hypothekenbanken,
b)  Landschaften  und  Stadtschaften,
c)  Grundrentenbanken,
d)  Finanzierungsgesellschaften.
Als  Kreditgeber  für  langfristigen  (Hypothekar-)  Kredit  kommen  weiter
in  Betracht:
a)  die  Versicherungsgesellschaften,
b)  die  sozialen  Versicherungsanstalten,
c)  die  Sparkassen  (s.  S.  144  ff.).
Eine  weitere  Gliederung  erfolgt  nach  Art  der  wirtschaftlichen  Gruppen,
denen  die  Banken  in  erster  Linie  Kredit  gewähren:
1.  Handels-  und  Gewerbebanken,  d.  h.  Banken,  die  hauptsächlich ­
  dazu  bestimmt  sind,  den  Handel-  und  Gewerbetreibenden  kurz»
fristigen  Kredit  zu  gewähren.  Hierzu  gehören  die  Kreditbanken,  die
Notenbanken,  weiter  aber  auch  die  Kreditgenossenschaften,  die  dem  erwerbstätigen ­
  Bürgertum  in  Stadt  und  Land,  vornehmlich  dem  Handwerkerstand, ­
  eine  Stütze  sein  sollen.  Den  Kreditgenossenschaften  liegt  die  Pflege
            
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