Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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des  Vielbanksystems  tritt  das  Monopolbanksystem.  Die  unter  dem  Namen
Schweizerische  Nationalbank  zu  errichtende  Notenbank,  die  unter  Mitwirkung ­
  und  Aufsicht  des  Bundes  verwaltet  wird,  erhält  das  ausschließliche
Recht  der  Notenausgabe.  Hauptaufgabe  der  Bank  ist  die  Regelung  des
Geldumlaufs  im  Lande  und  die  Erleichterung  des  Zahlungsverkehrs.  Sie
hat  ferner  den  Kassenverkehr  des  Bundes,  soweit  er  ihr  übertragen  wird,
unentgeltlich  zu  übernehmen.
In  Bern  ist  der  rechtliche  und  administrative  Sitz  der  Bank.  Dort
gehen  die  staatlichen  Funktionen  der  Bank  vor  sich:  die  Notenemission,
der  Geschäftsverkehr  mit  der  Bundesverwaltung  und  den  Bundesbahnen.
In  Bern  tagen  ferner  die  Generalversammlungen  der  Aktionäre,  der
Bankrat  und  in  der  Regel  auch  der  Bankausschuß.  Die  Leitung  der  Geschäfte
des  Diskont-  und  des  Giroverkehrs  und  die  Kontrolle,  also  die  kommerziellen ­
  Tätigkeiten,  werden  in  Zürich  ausgeübt.
Die  Ausgabe  der  Noten  erfolgt  nach  Bedürfnis  des  Verkehrs.  Es  besteht
also  weder  eine  Kontingentierung  des  gesamten,  noch  eine  solche  des  metallisch ­
  nicht  gedeckten  Notenumlaufs.  Die  umlaufenden  Noten  müssen
mindestens  mit  40°/ o  durch  Edelmetall  gedeckt  sein,  und  diese  Mindestmetalldeckung ­
  muß  ausschließlich  in  der  Schweiz  aufbewahrt  werden.  Als
Metalldeckung  gelten,  nach  dem  Gesetz  vom  20.  Dez.  1929,  schweizerische
Goldmünzen,  Goldbarren  sberechnet  zum  gesetzlichen  Münzfuß  unter  Abzug ­
  der  Prägegebühr),  fremde  Goldmünzen.  Der  Rest  der  Noten  muß
gedeckt  sein  durch  Wechsel,  Schecks  und  Schuldverschreibungen  auf  die
Schweiz,  durch  Wechsel,  Schecks,  Schatzscheine  und  Sichtguthaben  auf  das
Ausland,  sowie  durch  Forderungen  in  laufender  Rechnung  aus  Beleihung
von  Schuldverschreibungen  und  Edelmetallen.
Ende  1936  betrug  der  Rotcnumauf  1482  Will.  Ir.,  die  Deckung  des  Notenumlaufs ­
  durch  Gold  erreichte  im  Jahresdurchschnitt  130,64  (Maximum  war
191,24  "/o,  Minimum  102,80  °/ 0 ).
Verteilung  des  Reingewinnes:  2  °/ 0  des  einbezahlten  Grundkapitals ­
  werden  dem  Reservefonds  überwiesen.  Alsdann  empfangen  die  Aktionäre
bis  zu  5°/o  auf  das  eingezahlte  Grundkapital  (50  Millionen  Fr.,  eingeteilt  in
100  000  Namensaktien  zu  500  Fr.,  auf  die  nur  50  °/ 0  eingezahlt  sind).  Vom  verbleibenden
  Gewinne  erhalten  die  Aktionäre  als  S  u  p  e  r  dividende  10°/ o ,  hochstens
  aber  1°/°  vom  eingezahlten  Kapital,  so  daß  die  Dividende  nicht  mehr  als  6°/„
betragen  darf.  Der  verbleibende  Rest  geht  an  die  eidgenössische  Staatskasse,  die
ihn  auf  Grund  der  Bestimmungen  des  Nationalbankgesetzes  an  die  Kantone  und
den  Bund  verteilt.
            
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