Full text: Arbeitsintensität und Achtstundentag

V. Sdilußbemerkungen. 
Unsere bisherigen Betrachtungen sollten zeigen, daß es einen 
Normalarbeitstag in dem Sinne, daß das Optimum an Arbeits 
intensität in einer gewissen Stundenzahl erreicht würde und daher 
bei Durchführung eines verkürzten Arbeitstags Produktivität und 
Rentabilität der industriellen Betriebe ungeschmälert erhalten 
blieben, nicht gibt. Es gibt so wenig einen Norraalarbeitstag, wie 
es eine Normalarbeit oder einen Normalarbeiter gibt. Wohl aber 
gibt es viele industrielle Betriebe, in denen das günstigste Arbeits 
resultat in acht Stunden erreicht werden kann, und in denen auch 
diese Stundenzahl die höchste Grenze dessen darstellt, was dem 
Arbeiter in gesundheitlicher Hinsicht zuträglich ist. In diesen 
Betrieben sollte der Achtstundentag beibehalten werden. In vielen 
Betrieben aber könnte ohne jede gesundheitliche Schä 
digung eine Arbeit von neun bis zehn Stunden geleistet 
werden. 
Wenn somit für ein Weiterbestehen des Achtstundentags in 
seiner allgemeinen und schematischen Durchführung gar kein öko 
nomisch berechtigter Grund vorliegt, so sollte wohl ein sanitärer 
Maximalarbeitstag im oben definierten Sinne in aller Strenge 
durchgeführt werden. Aber auch dieser Maximalarbeitstag läßt 
sich nicht allgemein auf eine bestimmte Stundenzahl festsetzen. 
Er müßte vielmehr abgestuft werden, je nach der Schwierigkeit, 
der Anstrengung und der Gesundheitsschädlichkeit der einzelnen 
Industriezweige. Zu diesem Zwecke brauchte bloß an die Be 
stimmung der Reichsgewerbeordnung angeknüpft zu werden, die 
bereits im Frieden bestand, in der in § izoe bestimmt ist; »Durch 
Beschluß des Bundesrats können für solche Gewerbe, in welchen 
durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit 
der Arbeiter gefährdet wird, Dauer, Beginn und Ende der zu 
lässigen täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen
	        
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