der staatlichen Gewerbeförderung ein entscheidender
Einfluß zu. Anderseits hat sie der Heeresverwaltung
gegenüber auch eine gewisse moralische Verpflichtung
für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Ausführung
übernommen, die sie dank der zumeist sehr befriedi
genden Lieserleistungen des Gewerbes und einer fort
gesetzten Beratung und Überwachung der Genossen
schaften auch einlösen konnte. Trotzdem wurde der
Friedensanteil des Gewerbes an den Lieferungen in
den beteiligten Kreisen mit Recht als ein sehr be
scheidener, mit der numerischen und sonstigen Be
deutung des Standes nicht in Einklang befindlicher
angesehen. Der Krieg hat auch hierin gründlichen
Wandel geschaffen. Der von Anfang an ungeheure,
sich stets erneuernde und durch die lange Andauer des
Mobilitätszustandes vervielfachte Bedarf an Beklei-
dungs- und Ausrüstungssorten konnte auf dem pro
grammgemäßen Wege nicht befriedigt werden und
führte zu einer nie geahnten Überschüttung des Hand
werks mit Aufträgen, die sich hauptsächlich auf den
Gebieten der Fußbekleidung und sonstiger Ledersorten
sowie der Uniform- und Wäschekonfektion einstellten.
Ihre Unterbringung war Sache der Gewerbesörderung
und erforderte eine Höchstleistung, die nur durch
vollste Ausnützung aller verfügbaren, durch die mili
tärischen Einberufungen arg zusammengeschmolzenen
Arbeitskräfte zu vollbringen war. Dieser mit großer
Verantwortlichkeit verbundenen Tätigkeit des Mini
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