Full text: Der Handel nach England und das englische Handels-Recht

vielleicht ohne größeren Schaden für sich bei einem 
Agentenwechsel einen noch wenig eingeführten, aber 
sonst passenden Agenten engagieren. Der deutsche 
Kaufmann dagegen, dessen Ware in England noch nicht 
eingeführt ist, sollte stets nur eine Agentenfirma wählen, 
die die nötigen Geschäftsbeziehungen bereits hat. Der 
Engländer ist sehr konservativ. Es ist bekannt, daß ein 
Agent oft Jahre arbeiten muß, ehe er zu diesem oder 
jenem Warenhause überhaupt Zutritt erlangen kann. Die 
Ehrlichkeit und die Vertrauenswürdigkeit eines Agenten 
sind naturgemäß wünschenswert in jedem Lande, nehmen 
aber in England eine besondere Bedeutung an, wenn 
man das weiter unten beschriebene, englische, das Agen 
turverhältnis behandelnde Recht berücksichtigt. Es ist 
möglich und üblich, in England die Ehrlichkeit von 
Agenten und Angestellten zu versichern. Der Angestellte 
oder Agent wird von seinem Prinzipal vertraglich ver 
pflichtet, die Garantie einer Versicherungsgesellschaft für 
seine Ehrlichkeit zu bringen (fidelity bond of a guarantee 
society), und der Prinzipal übernimmt die Zahlung 
der Prämie, die, je nach Umständen, \% oder mehr 
ausmacht. Die finanzielle Lage des Agenten, insofern 
dieser nur Agenturgeschäfte betreibt und nicht etwa 
gleichzeitig auf eigene Rechnung Handel treibt, wird 
dann wohl als zufriedenstellend anzusehen sein, wenn 
der Agent genug Betriebskapital besitzt, um einen un 
gestörten Betrieb seines Agenturgeschäftes zu sichern. 
Nur an den Agenten, der das Delkredere übernehmen 
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