I. Der Kartellbegriff®
Definition des Kartells. Was ist ein Kartell??) Faßt man die
wirtschaftlichen Tatbestände ins Auge, an die jeder Kenner des Wirt-
schaftslebens zunächst denkt, wenn er von Kartellen reden hört,
prüft man, was den Gegenstand der ganzen großen Kartelliteratur
bildet, überlegt man, was den Anlaß gegeben hat, Kartellenqueten zu
veranstalten, in den Parlamenten immer wieder nach einer Kartell-
gesetzgebung zu verlangen, berücksichtigt man, welche Erscheinungen
zum Erlaß der Kartellverordnung geführt haben und auch in Zu-
1) Diesem Abschnitt liegt der Aufsatz über den Kartellbegriff zugrunde, den
ich im Zentralblatt für Handelsrecht 1928, S. 240 ff., veröffentlicht habe. Soweit in der
Kartelldefinition die Formulierung geändert ist, ist damit nicht eine grundsätzliche Ände-
rung, sondern nur eine noch präzisere Abgrenzung bezweckt.
?) Aus der Etymologie des Wortes läßt sich für unsere Zwecke nichts von Be-
deutung entnehmen. Seit es eine deutsche Literatur über Kartelle gibt, ist das Wort
aber schon in der heutigen Bedeutung gebraucht. Auch im Ausland wird nach dem deut-
schen Vorbild der Ausdruck Kartell immer häufiger verwendet. So hat sich in der
französischen Literatur an Stelle der früher gebrauchten Bezeichnungen syn-
dicats, unions, ententes, coalitions de producteurs usw. (mit denen übrigens oft noch mehr
als nur Kartelle bezeichnet wurden) das Wort cartel immer mehr eingebürgert. Vgl.
z.B. Truchy, Cours d’&conomie politique. 3. Aufl. Bd. ı (Paris 1929), S. 267: „Les
cartels, qu’ on a longtemps appeles en France syndicats de producteurs, avant que
V’expression ‚cartel‘ eüt definitivement prevalu.‘ Die Terminologie der englisch-
amerikanischen Literatur ist nicht sehr feststehend. Zur Bezeichnung des
Kartells werden besonders die Ausdrücke trade association, combination, agreement
gebraucht, ferner spricht man von pool (obgleich die ursprüngliche Bedeutung eine
engere ist) und combine (damit ist aber bisweilen das gemeint, was im deutschen Sprach-
gebrauch ein Konzern ist). Oft wird auch trust so weit gefaßt, daß Kartelle mit darunter
fallen. Am häufigsten wird zur Bezeichnung der Kartelle wohl „trade association‘‘ ver-
wendet. So nennt z. B. Stockder, German Trade Associations. The Coal Kartells.
(New York 1924) S. XII das Kartell ‚the German counterpart of our trade associations‘“ ;
doch ist zu beachten, daß unter den Ausdruck trade association regelmäßig auch noch
andere Verbände als nur Kartelle subsumiert werden. Vgl. dazu Notz, Die ameri-
kanischen Trade Associations (Weltwirtschaftliches Archiv, Bd. 17, S. 375 ff.). Trade
Associations. National Industrial Conference Board. New York 1925. Kirsh, Trade
Associations. New York 1928. Neuerdings erscheint in englischen und amerikanischen
Schriften auch der Ausdruck cartel mit und ohne ‚,‘“ immer hänufiger
Paceow_ Kartelle