auf. Zersetzt ist nach unserer Auffassung eine Familie, wenn sie
aus irgend einem wirtschaftlichen oder moralischen Grunde nicht
den in ihr gesetzten sozialen Zweck: die Ernährung und Erziehung
der Kinder bis zu deren Selbständigkeit erfüllen kann. Ausein
andergerissen, in ihre Bestandteile aufgelöst ist die Familie, wenn
sie keine wirtschaftliche und soziale Einheit mehr bildet.
8. Kapitel.
füriorge-einrichtungen für Minderjährige als Sd)utzwel)ren
gegen die Prostitution derselben.
Die Zerrüttung der Familien bedeutet für große- Gruppen
unserer proletarischen Klasse mangelnde körperliche Entwickelung und
mangelnde Schulung für einen Lebensberuf. Die Familie erfüllt
nun in den Zeiten der öffentlichen Bildungsanstalten der mannig
faltigsten Art nicht mehr die zahlreichen Aufgaben tote einstmals.
Die Erziehung des Kindes von der Wiege bis zum Eintritt in eine
berufliche Beschäftigung wird von angestellten, geschulten Pflege
rinnen und Erziehern meist vortrefflicher geleitet, als von der eigenen
Mutter desselben. Die Existenz öffentlicher Erziehungsanstalten und
berufsmäßiger Lehrer und Kinderpflegerinnen erleichtert der heutigen
Gesellschaft sehr ihre Mühe, den verwaisten oder verwahrlosten
Kindern einen Ersatz für die Familie zu schaffen.
Eine Unsumme bitterer Erfahrungen hat überdies die Gesell
schaft von dem Aberglauben an die übertriebene Leistungsfähigkeit
der Familie für die sittliche und geistige Erziehung der Kinder be
kehrt. Wir betonen extra: an die übertriebene Leistungsfähigkeit der
Familie, da !oir ja die Bedeutung der Familie für die sittliche Er
ziehung der Kinder hoch einschätzen.
Die vorgeschrittenen Staaten haben sich zu einer Kinderschutz
gesetzgebung bequemen müssen, um die Kinder vor ihren eigenen
Eltern zu schützen. Ja, die staatliche Gesetzgebung durfte selbst von
dem tief in das Wesen der Familie eingreifenden Schritt nicht zurück
schrecken: vor der Aberkennung der vormundschaftlichen Rechte des
Vaters, der seine Kinder verwahrlosen ließ.
In der Richtung eines wachsenden Schutzes der Minderjährigen
würd sich der Kampf gegen die Prostitution Jugendlicher entwickeln.
Das Recht des Kindes, dessen erste schüchterne Anfänge nach langen,
mühevollen Anstrengungen weitblickender Menschenfreunde und sozial-
gesinnter Erzieher ins Leben traten, wird sich in der Gesellschaft
immer machtvoller durchsetzen und zu dem radikalsten prophylaktischen
Mittel gegen die Prostitution der Minderjährigen fortbilden. Die