Object : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

860.-867.

136

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


soweit  sie  nicht  vorstehend  genannt  sind  oder  durch  die  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen,  auch  nicht  zu
den  fein  gearbeiteten  Schmuckgegenständen  usw.  der  Nr.  887  a  gehören.


E.  Zinn-  und  Zinnlegierungen  (einsckiietzlick  des  Kritanniamelalls).
 3 )

A,  D

860.

Zinn,  roh  (in  Blöcken,  Stangen,  aufgerollten  Platten  fRollzinnf);

Bruchzinn;  Zinnabfälle.

A,  D

861.

Zinn,  gewalzt  (Blech).

A,  D

862.

Draht.

A,  D

')  863  a.

Zinnwaren:  grobe,  auch  in  Verbindung  mit  unlackiertem,  unpoliertem

Holze,  Eisen,  Blei  oder  Zink;  Druckplatten,  gestochen  oder  geätzt.

A,  D

863  b.

—:  Löffel,  Gabeln,  Teesiebe,  gegossen,  Kannen,  Teebretter,  Kapseln,
Tuben,  Spritzstöpsel  sowie  andere  feine  Zinnwaren,  insbesondere
alle  bemalten,  bronzierten,  gefirnißten,  polierten,  gemusterten,
mit  anderen  unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle
überzogenen;  Zinnwaren  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  vorstehend  genannt  sind  oder  durch  die  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen,  auch  nicht
zu  den  fein  gearbeiteten  Schmuckgegenständen  usw.  der  Nr.  887  a

gehören.

A,  D

863  c.

Blattzinn  (Stanniol,  Zinnfolie),  auch  gefärbt  oder  mit  unechtem  Blattgold

  belegt.
F.  Nickel  und  Nickellegierungen.  )

A,  D

864.

Nickelnietall  (Nickel),  roh  (in  Barren  oder  Stücken,  auch  gegossen  in  Form

von  Platten  oder  Rosten,  die  nur  zur  Verwendung  bei  Vernickelungen

An.  D.  Betr.  Mitauf

  elektrolytischen,  Wege  geeignet  sind);  Bruchnickel;  Nickelmünzen.

nähme  von  Nickelmünzen ­
  vgl.  Besond.
  Ausnahmen
I  V,  3.

86».

Nickel,  geschmiedet  oder  gewalzt,  in  Stangen  oder  Blech;  Formgußund

  Schmiedestücke  in  unbearbeiteten.  Zustande.

A,  D

866.

Draht.

A,  D

3 )  867.

Röhren,  Hülsen,  Näpfchen.

A,  D

Ausfuhr  *)  Druckplatten  874b  (11  Vorbemerkung),  2 )  868.  3 )  Vergl.  II  (die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote. ­

            
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