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Arbeit seiner Väter enteignen will. Sie bedeutet nur eine Fortentwicklung
in organisch aufsteigender Linie unter allgemeinem
Einsatz derjenigen Energien, die, erfahrungsgemäß wirkungsfähig,
die deutsche Industrie auf den hohen in aller Welt beneideten
Stand gebracht haben. Die Arbeitsaktie krönt die soziale Entwicklung
des arbeitenden Menschen, für die auch bisher Deutschland
in der Welt vorbildlich gewesen ist und ist die Anerkennung
des tatsächlichen Wertes der volkswirtschaftlichen Einlagen des
arbeitenden Menschen in jedem Betriebe, nicht mehr die Arbeit
als gekauftes Gut wertend, sondern als freie Interesseneinlage in
den Betrieb. Das ist eine vollkommene nach allen Seiten
gerechte Versöhnungsform, die für alle Glieder der Wirtschaft
fördernd und gedeihlich wirken kann.
Ich muß noch auf einen Einwand eingehen, der mir sicher nicht
erspart bleiben wird, auf die Frage: Wer trägt das Risiko?
Ich weiß auch von vornherein, daß es von zahlreichen Unternehmern
als Unrecht empfunden werden wird, daß das kapitalistische
Risiko einzig und allein auf dem kapitalistischen Mitbesitzer
des Betriebes ruhen muß, während der arbeitende Mitunternehmer
scheinbar keinen Anteil daran nimmt und nehmen darf. Ist denn
aber der Mensch, der dem Betriebe seine Arbeit als Werteinlage
zur Verfügung stellt, ganz von einem Risiko frei ? Liegt nicht
gerade in dem Verbrauch der Arbeitskraft, der mit Bestimmtheit
zu einem gewissen Zeitpunkt eintritt, auch ein Risiko, ein
Nachteil gegenüber dem kapitalistischen Einsatz, der ohnehin auch
durch etwaige Krankheit des Aktieninhabers nicht berührt wird.
Ist nicht in vielen Berufen irgendeine Berufskrankheit, die
die Arbeitskraft beeinträchtigen kann, eine ganz normale Erscheinung,
selbst wenn man von Betriebsunfällen ganz und gar
absieht? Ein jeder trägt das Risiko seiner Werteinlage
und unter diesem Gesichtspunkte muß der Unternehmer auch das
Risiko des Arbeitsaktieninhabers als Teilnahme am Risiko des aus
Kapital und Arbeit zusammengesetzten Betriebes anerkennen. Zudem
ist das Risiko in der gegenwärtigen Wirtschaft zumindest nicht
allgemein sehr hoch, man kann es im Gegenteil in der Regel als
gering bezeichnen, und bei wirklich mit starkem Risiko belasteten
Unternehmungen wird billigerweise auch kein Einwand dagegen
erhoben werden können, daß etwa der Unternehmer eine besondere
Risikoprämie für sich gleichfalls vor der Dividendenverteilung
in Abzug bringen kann. Denn es ist nur gerecht und
unbedingt notwendig, daß auch zur Erprobung von industriellen