Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Arbeit  seiner  Väter  enteignen  will.  Sie  bedeutet  nur  eine  Fortentwicklung ­
  in  organisch  aufsteigender  Linie  unter  allgemeinem
Einsatz  derjenigen  Energien,  die,  erfahrungsgemäß  wirkungsfähig,
die  deutsche  Industrie  auf  den  hohen  in  aller  Welt  beneideten
Stand  gebracht  haben.  Die  Arbeitsaktie  krönt  die  soziale  Entwicklung ­
  des  arbeitenden  Menschen,  für  die  auch  bisher  Deutschland ­
  in  der  Welt  vorbildlich  gewesen  ist  und  ist  die  Anerkennung
des  tatsächlichen  Wertes  der  volkswirtschaftlichen  Einlagen  des
arbeitenden  Menschen  in  jedem  Betriebe,  nicht  mehr  die  Arbeit
als  gekauftes  Gut  wertend,  sondern  als  freie  Interesseneinlage  in
den  Betrieb.  Das  ist  eine  vollkommene  nach  allen  Seiten
gerechte  Versöhnungsform,  die  für  alle  Glieder  der  Wirtschaft ­
  fördernd  und  gedeihlich  wirken  kann.
Ich  muß  noch  auf  einen  Einwand  eingehen,  der  mir  sicher  nicht
erspart  bleiben  wird,  auf  die  Frage:  Wer  trägt  das  Risiko?
Ich  weiß  auch  von  vornherein,  daß  es  von  zahlreichen  Unternehmern ­
  als  Unrecht  empfunden  werden  wird,  daß  das  kapitalistische ­
  Risiko  einzig  und  allein  auf  dem  kapitalistischen  Mitbesitzer
des  Betriebes  ruhen  muß,  während  der  arbeitende  Mitunternehmer
scheinbar  keinen  Anteil  daran  nimmt  und  nehmen  darf.  Ist  denn
aber  der  Mensch,  der  dem  Betriebe  seine  Arbeit  als  Werteinlage
zur  Verfügung  stellt,  ganz  von  einem  Risiko  frei  ?  Liegt  nicht
gerade  in  dem  Verbrauch  der  Arbeitskraft,  der  mit  Bestimmtheit ­
  zu  einem  gewissen  Zeitpunkt  eintritt,  auch  ein  Risiko,  ein
Nachteil  gegenüber  dem  kapitalistischen  Einsatz,  der  ohnehin  auch
durch  etwaige  Krankheit  des  Aktieninhabers  nicht  berührt  wird.
Ist  nicht  in  vielen  Berufen  irgendeine  Berufskrankheit,  die
die  Arbeitskraft  beeinträchtigen  kann,  eine  ganz  normale  Erscheinung, ­
  selbst  wenn  man  von  Betriebsunfällen  ganz  und  gar
absieht?  Ein  jeder  trägt  das  Risiko  seiner  Werteinlage
und  unter  diesem  Gesichtspunkte  muß  der  Unternehmer  auch  das
Risiko  des  Arbeitsaktieninhabers  als  Teilnahme  am  Risiko  des  aus
Kapital  und  Arbeit  zusammengesetzten  Betriebes  anerkennen.  Zudem ­
  ist  das  Risiko  in  der  gegenwärtigen  Wirtschaft  zumindest  nicht
allgemein  sehr  hoch,  man  kann  es  im  Gegenteil  in  der  Regel  als
gering  bezeichnen,  und  bei  wirklich  mit  starkem  Risiko  belasteten
Unternehmungen  wird  billigerweise  auch  kein  Einwand  dagegen
erhoben  werden  können,  daß  etwa  der  Unternehmer  eine  besondere ­
  Risikoprämie  für  sich  gleichfalls  vor  der  Dividendenverteilung ­
  in  Abzug  bringen  kann.  Denn  es  ist  nur  gerecht  und
unbedingt  notwendig,  daß  auch  zur  Erprobung  von  industriellen
            
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