Metadata: Die Landwirtschaftskammer Schlesien, ihre Einrichtungen und ihr Wirkungskreis

1. Vortrag s zyklus für Gärtner, Obst- und G e müs e- 
züchter. Seit einigen Jahren findet für bereits mehrere Jahre 
im Beruf tätige Gärtner ein Vortragszyklus statt, um dieselben mit 
den Neuerungen, Tagesfragen und Versuchen auf dem laufenden 
zu erhalten. 
5. Gärtner-Stellenvermittelung. Bis zum Schluß des 
Jahres 1925 wurde die Vermittelung von Gutsgärtnern, Gärtner- 
gehilfen usw. durch die Abteilung für Obst- und Gartenbau ausge- 
führt. Anfang 1926 ist diese Tätigkeit von dem Arbeitsnachweis 
der Landwirtsschaftstammer übernommen worden. (s. unter ], b.) 
Prämiierung von Gartenbauerzeugnissen auf 
Ausstellung en. Auf Ausstellungen werden gärtnerische Er- 
zeugnisse des Obst- und Gemüsebaues, Topf- und Freilandkulturen, 
Baumschulerzeugnisse, landschaftsgärtnerische Arbeiten und Arbeiten 
der Blumenbinderei ausgezeichnet, wenn die Ausstellungsleitung 
rechtzeitig derartige Auszeichnungen beantragt. 
). Steuerang ele g enh eiten. In Steuerfragen ist die Land- 
wirtschaftskammer gemeinsam mit den gärtnerischen Berufsver- 
tretungen tätig. Vorträge und Beratungen finden des öfteren statt. 
z. Aus k unf t sst elle für Garten b au. Zur mündlichen Rat- 
erteilung befindet sich eine Auskunftsstelle für Gartenbau in den 
Diensträumen der Abteilung. 
d) Pflanzenschutz. 
A. Auf klär ende und Untersuchungstätigtkeit: 
Der Hauptstelle für Pflanzenschutz in Breslau liegt die 
Aufgabe ob: 
1. Aufklärend über Krankheiten und tierische Schädlinge der landwirt- 
schaftlich und gärtnerisch genutzten Kulturpflanzen einschl. Zier- 
gewächssen zu wirken und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung oder 
Vorbeuge, soweit solche bekannt sind, mitzuteilen. 
2. Sie erteilt Auskunft über die zweckmäßige Anwendung von Beiz- 
und allen anderen Pflanz en schutz mitt eln sowie über deren 
Gebrauchswert. 
?. Sie ist sachverständige Beraterin der Behörden in Fragen des allge- 
meinen und speziellen Pflanzenschutzes. 
In ihrer Hand liegt die Gesundheitskontrolle der für die Ausfuhr 
bestimmten Pflanzen und Pflanzenteile nach Maßgabe der gelten- 
den Bestimmungen. 
Die Auskünfte zu 1 und 2 erfolgen einschließlich der Untersuchung 
des zu diesem Zwecke eingesandten Materials kostenlos (allgemeine und 
laufende Untersuchungstätigkeit). 
d. 3
	        
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