1. Vortrag s zyklus für Gärtner, Obst- und G e müs e-
züchter. Seit einigen Jahren findet für bereits mehrere Jahre
im Beruf tätige Gärtner ein Vortragszyklus statt, um dieselben mit
den Neuerungen, Tagesfragen und Versuchen auf dem laufenden
zu erhalten.
5. Gärtner-Stellenvermittelung. Bis zum Schluß des
Jahres 1925 wurde die Vermittelung von Gutsgärtnern, Gärtner-
gehilfen usw. durch die Abteilung für Obst- und Gartenbau ausge-
führt. Anfang 1926 ist diese Tätigkeit von dem Arbeitsnachweis
der Landwirtsschaftstammer übernommen worden. (s. unter ], b.)
Prämiierung von Gartenbauerzeugnissen auf
Ausstellung en. Auf Ausstellungen werden gärtnerische Er-
zeugnisse des Obst- und Gemüsebaues, Topf- und Freilandkulturen,
Baumschulerzeugnisse, landschaftsgärtnerische Arbeiten und Arbeiten
der Blumenbinderei ausgezeichnet, wenn die Ausstellungsleitung
rechtzeitig derartige Auszeichnungen beantragt.
). Steuerang ele g enh eiten. In Steuerfragen ist die Land-
wirtschaftskammer gemeinsam mit den gärtnerischen Berufsver-
tretungen tätig. Vorträge und Beratungen finden des öfteren statt.
z. Aus k unf t sst elle für Garten b au. Zur mündlichen Rat-
erteilung befindet sich eine Auskunftsstelle für Gartenbau in den
Diensträumen der Abteilung.
d) Pflanzenschutz.
A. Auf klär ende und Untersuchungstätigtkeit:
Der Hauptstelle für Pflanzenschutz in Breslau liegt die
Aufgabe ob:
1. Aufklärend über Krankheiten und tierische Schädlinge der landwirt-
schaftlich und gärtnerisch genutzten Kulturpflanzen einschl. Zier-
gewächssen zu wirken und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung oder
Vorbeuge, soweit solche bekannt sind, mitzuteilen.
2. Sie erteilt Auskunft über die zweckmäßige Anwendung von Beiz-
und allen anderen Pflanz en schutz mitt eln sowie über deren
Gebrauchswert.
?. Sie ist sachverständige Beraterin der Behörden in Fragen des allge-
meinen und speziellen Pflanzenschutzes.
In ihrer Hand liegt die Gesundheitskontrolle der für die Ausfuhr
bestimmten Pflanzen und Pflanzenteile nach Maßgabe der gelten-
den Bestimmungen.
Die Auskünfte zu 1 und 2 erfolgen einschließlich der Untersuchung
des zu diesem Zwecke eingesandten Materials kostenlos (allgemeine und
laufende Untersuchungstätigkeit).
d. 3