Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Einrichtung in oft überraschend gelungener Weise. Die Zahl dieser 
Betriebe ist noch jetzt in ständigem Steigen Begriffen; die mit ihnen 
gemachten Erfahrungen sind günstig. 
6. S ch l u s; b e m e r k u » g e u. 
Es steht außer Zweifel, daß die Organisation der Fleisch 
versorgung ihre besonderen Schwierigkeiten bietet. Sie läßt sich nicht 
ausbauen wie beispielsweise die Organisation der Brotversorgung. 
Getreide kann man als Stapelware beliebig lagern und hinschassen, 
wohin man es will. Man kann frühzeitig abnehmen, was erst später 
verbraucht werden soll. Man kann es leicht loslösen von der Gegend, 
aus der es stammt. Bei den Viehbeständen ist eine Herauslösung 
aus ihrem Wirtschastskreise vor der Entnahme zur Erfüllung der 
Umlage eine Unmöglichkeit. Bis zum letzten Zeitpunkt muß das Vieh 
an der Stelle bleiben, wo es das Futter ausnützt, und wo seine täg 
lichen Erzeugnisse, Milch und Dünger, verwertet werden müssen. Auch 
der Transport muß mit Beschleunigung und unter Vermeidung jeder 
Stockung durchgeführt werden, da die Tiere bei längeren Trans 
porten erheblich an Gewicht verlieren. 
Aus diesen Umständen ergibt es sich, daß eine ausschließlich zen 
trale Organisation für die Fleischbewirtschaftung nicht in Frage 
kommen konnte. Die für das Reich geschossene Organisation, die 
Reichsfleischstelle, mußte im wesentlichen dazu dienen, die grund 
legenden Berechnungen sowohl für die Aufbringung als auch für die 
Verteilung des Schlachtviehs aufzustellen, die nötigen Anordnungen 
für die Aufbringung und Verteilung des Schlachtviehs zu geben und 
deren Durchführung zu überwachen, ausgleichend und helfend da ein 
zutreten, wo es notwendig erschien, und auf die wirtschaftlichste Aus 
nutzung des Fleisches und der sonstigen als Nahrungsmittel verwert 
baren Teile der Schlachttiere hinzuwirken. Die Landessleischstellen 
und die ihnen unterstellten, für diesen Ziveck eigens ins Leben 
gerufenen Organisationen dagegen haben je nach der wechselnden 
Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgebiete für eine ständig geregelte 
Viehaufbringung zu sorgen und müssen andererseits die für den 
Bundesstaat überwiesene Schlachtviehmcnge je nach den Bedürfnissen 
auf die einzelnen Aufbringungsbezirke und -orte untervcrteilen, die 
kommunale Bewirtschaftung des Fleisches überwachen und in die 
richtigen Bahnen leiten. Nur durch eine Dezentralisierung der Be 
wirtschaftung, die bis zur Gemeindebehörde hinuntergeht, läßt es sich 
erreichen, dauernd die für den Gesamtbedarf gestellten Anforderungen 
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