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Einrichtung in oft überraschend gelungener Weise. Die Zahl dieser
Betriebe ist noch jetzt in ständigem Steigen Begriffen; die mit ihnen
gemachten Erfahrungen sind günstig.
6. S ch l u s; b e m e r k u » g e u.
Es steht außer Zweifel, daß die Organisation der Fleisch
versorgung ihre besonderen Schwierigkeiten bietet. Sie läßt sich nicht
ausbauen wie beispielsweise die Organisation der Brotversorgung.
Getreide kann man als Stapelware beliebig lagern und hinschassen,
wohin man es will. Man kann frühzeitig abnehmen, was erst später
verbraucht werden soll. Man kann es leicht loslösen von der Gegend,
aus der es stammt. Bei den Viehbeständen ist eine Herauslösung
aus ihrem Wirtschastskreise vor der Entnahme zur Erfüllung der
Umlage eine Unmöglichkeit. Bis zum letzten Zeitpunkt muß das Vieh
an der Stelle bleiben, wo es das Futter ausnützt, und wo seine täg
lichen Erzeugnisse, Milch und Dünger, verwertet werden müssen. Auch
der Transport muß mit Beschleunigung und unter Vermeidung jeder
Stockung durchgeführt werden, da die Tiere bei längeren Trans
porten erheblich an Gewicht verlieren.
Aus diesen Umständen ergibt es sich, daß eine ausschließlich zen
trale Organisation für die Fleischbewirtschaftung nicht in Frage
kommen konnte. Die für das Reich geschossene Organisation, die
Reichsfleischstelle, mußte im wesentlichen dazu dienen, die grund
legenden Berechnungen sowohl für die Aufbringung als auch für die
Verteilung des Schlachtviehs aufzustellen, die nötigen Anordnungen
für die Aufbringung und Verteilung des Schlachtviehs zu geben und
deren Durchführung zu überwachen, ausgleichend und helfend da ein
zutreten, wo es notwendig erschien, und auf die wirtschaftlichste Aus
nutzung des Fleisches und der sonstigen als Nahrungsmittel verwert
baren Teile der Schlachttiere hinzuwirken. Die Landessleischstellen
und die ihnen unterstellten, für diesen Ziveck eigens ins Leben
gerufenen Organisationen dagegen haben je nach der wechselnden
Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgebiete für eine ständig geregelte
Viehaufbringung zu sorgen und müssen andererseits die für den
Bundesstaat überwiesene Schlachtviehmcnge je nach den Bedürfnissen
auf die einzelnen Aufbringungsbezirke und -orte untervcrteilen, die
kommunale Bewirtschaftung des Fleisches überwachen und in die
richtigen Bahnen leiten. Nur durch eine Dezentralisierung der Be
wirtschaftung, die bis zur Gemeindebehörde hinuntergeht, läßt es sich
erreichen, dauernd die für den Gesamtbedarf gestellten Anforderungen
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