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356 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Guterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [814 
Schon vor 1830 haben Staatsmänner und Parlamentsführer, Menschenfreunde 
und Vertreter der Wissenschaft vereinzelt Staatshülfe auf diesem Gebiete ge— 
fordert; die Gründung und Förderung der Hülfskassen, wie normierende Gesetze für fie 
standen längst auf der Tagesordnung, als Napoleon III. von 1851 an, von der Heydt 1854, 
Gladstone 1860 energisch eingriffen. Überwog zunächst auch allerwärts von 1840 -1860 
eine manchesterlich liberale Strömung, welche das Bedürfnis an die Aktiengesellschaften 
oder an die ungenügende Selbsthülfe wies, und erhob sie sich verstärkt gerade 1860 bis 
1880 gegen die Staatshülfe, so trat doch von da an, wesentlich durch Fürst Bismarck 
befördert, eine entgegengeseßzte Bewegung ein, ebenso von der Wissenschaft wie von den 
regierenden Kreisen gefördert. — 
Die Betrachtung im einzelnen knüpfen wir nun besser an die drei Hauptländer 
der Bewegung England, Frankreich und Deutschland an; die beiden ersteren Staaten 
versolgen wir zunaͤchst nur in ihrer älteren Entwickelung, bis die deutschen Einrichtungen 
auf sfie wirken. Die Begräbnis- und Krankenkassen waren allerwärts der Aus— 
gangspunkt. Das Vereinigte Königreich und speciell England mit seiner frühen 
gewerblichen Entwickelung, seinem seit der Agrarrevolution des 16.—-18. Jahrhunderts 
entstehenden zahlreichen Geldlohnarbeiterstande, seinen zahlreichen Armen und seinem alther— 
gebrachten freien Vereinswesen zeigt uns schon im 18. Jahrhundert zahlreiche Unterstützungs— 
dereine, Klubs, boxes, friendly societies. Besonders französische, 1688 eingewanderte Pro⸗ 
testanten haben solche gebildet; der Freimaurerorden hatte sie gefördert; hauptsächlich kleine 
zrtliche Vereine bestanden gegen 1800; Eden schätzt die Mitglieder aller solcher Gesell— 
schaften schon auf gegen 600 000 um diese Zeit. Patronisierte Vereine entstanden dann 
hauptsächlich 1816— 1860; von 1840 an schlossen sich viele Lokalkassen zu Grafschafts-, 
Distrikts⸗, Centralvereinen zusammen, unter denen die sogenannten Orden mit Freimaurer—⸗ 
traditionen die wichtigsten waren. Von 1830 —1870 bildeten sich die reinen Begräbnis— 
kafsen. Die Gesetzgebung hatte seit 17983 in zahlreichen Gesetzen einzugreifen gesucht; 
aber sie wagte Vorschriften nur für die Kassen zu geben, die sich amtlich registrieren 
ließen; die Registrierung war bis 1846 durch die Friedensrichter, von da an durch ein 
staatliches Registeramt geschehen; es dauerte sehr lange, bis eine erhebliche Zahl sich 
registrieren ließ. Eine Reihe von Enqueten deckte immer wieder die großen Mißstände 
auf, an denen die meisten derartigen Einrichtungen litten; fast alle Kassen versprachen sehr 
viel mehr, als sie leisten konnten, entbehrten versicherungstechnisch mathematischer Grund— 
lagen. Den größten Eindruck machte endlich die Enquete von 1870- 1874; die darauf 
folgenden Gesetze von 1875 und 1876 gaben den Anlaß zu wesentlicher Reform in den 
größeren Kafsen und Orden, die Registrierung der letzteren nahm nun sehr zu. Auch 
1880, 1882, 1896 und 1897 ergingen weitere Gesetze; sie wagten aber alle keinen 
Registerzwang zu verfügen; das englische Hülfskassenwesen blieb auf dem Boden des freien 
individuellen Privatvertrages und der freien Unterordnung unter die Staatskontrolle; 
nur wenige zwingende Vorschriften für die nicht registrierten Begräbniskassen wurden 
erlassen und beseitigten die schlimmsten der Mißbräuche. 
Die Zahl der Kassen und ihrer Mitglieder ist für die ältere Zeit keine sichere: 
1839 hatten die registrierten Kassen wohl 1,4 Mill. Mitglieder; 1859 schätzte Ludlow die 
gesamte Zahl auf 8 Mill. ihr Kapital auf 11,4 Mill. F (2838 Mill. Mt.). Die neueste 
amtliche Statistik führt, wie mir scheint, die registrierten und unregistrierten Kassen für 
31. Dez. 1888 auf: 299885 Kassen oder örtliche Logen zählen 11,4 Mill. Mitglieder 
mit 87,9 Mill. Y Vermögen (778 Mill. Mk.), davon auf England und Wales allein 
10,2 Mill. Personen mit 86,2 Mill. V. Diese Statistik umfaßt auch heute noch außer⸗ 
ordentlich verschiedene Bildungen, obwohl die älteren Formen mehr und mehr zurück— 
treten gegen die neueren, größeren und versicherungstechnisch vollkommeneren Organe. 
Zu jenen gehören die kleinen örtlichen, oft nur ein paar Jahre dauernden Vereine, 
die als gesellige Klubs oder als Sammlungen bei einem Begräbnis beginnen; bei 
manchen ist der Zweck, zugleich als Sparkasse zu dienen, zum regelmäßigen Sparen 
anzuhalten, am Schlusse des Jahres oder einiger Jahre jedem Mitglied eine bare 
Summe von 20— 40 sh als Dividende in die Hand legen zu können; im übrigen geben
	        
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