Full text: Der Handel mit Prämienobligationen

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Lotterien (Prämienanleihen) gehören zwar mehr in das Gebiet 
der Spekulation mit Wertpapieren, als in dasjenige der eigent 
lichen Lotterien, obgleich der Eigentümer derselben hierbei die 
Zinse, die Früchte seines Kapitals einwirft, um die Chancen des 
Spiels zu laufen, die er ebensowenig wie bei den andern Lotterien 
berechnen kann. Glücklicherweise verlieren sich aber solche 
Lose selten in den Kreis bedürftiger Leute, die sie nicht ver 
stehen; und es ist somit diese Art Lotterien für die große 
Masse auch nicht gefährlich.“ 1 ) 
Obwohl die Schweiz erst gegen Ende der 1850er Jahre 
Prämienanleihen einführte, so mußte doch schon früher vor dem 
gefährlichen Promessengeschäft, welches hauptsächlich von 
Frankfurt aus in schwungvoller Weise betrieben wurde, gewarnt 
werden. 
Im Jahre 1860 wurden nach Marcus 2 ) in Deutschland 16 
Staats- und 24 Privat-Lotterieanleihen gehandelt und es ist anzu 
nehmen, daß auch in der Schweiz der Handel mit solchen Papieren 
schon zu jener Zeit geblüht hat, und daß jährlich große Beträge 
auf Nimmerwiedersehen ins Ausland abflossen. 3 ) 
Die Regierung des Kantons Zürich sah sich sogar veranlaßt, 
durch einen Beschluß vom 1. März 1851 das Anbieten von bloßen 
Promessen zu verbieten. 
2. Begriff des Prämienanleihens. 
A. Allgemeine Definition. 
Die einleitenden Erörterungen über das Wesen der Prämien 
obligationen gestatten uns die folgende Begriffsumschreibung 
und Abgrenzung gegenüber der gewöhnlichen Anleihe und der 
Lotterie. 
*) Etlin. „Die Glücks- und Hazafdspiele in der Schweiz“ in 
Schweiz. Zeitschrift für Gemeinnützigkeit, II. Jahrgang 1863. 
2 ) H. Marcus. Die Staats- und Privat-Lo.tterie- , oder Prämien- 
Anleihen in übersichtlicher Zusammenstellung mit den Verlosungs 
plänen, Leipzig 1860. 
3 ) Über Geschichte der Lotterie in Deutschland siehe Prof. Otto 
Warschauer. Lotterie-Studien. Berlin 1912.
	        
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