Full text: Der Handel mit Prämienobligationen

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lischen Wert. Denn je mehr Zinsen bei ein und derselben Ren 
tabilität ausbezahlt werden, umso niedriger sind verhältnismäßig 
die auszulosenden Beträge. Bei uns sind wir nicht so gut bestellt, 
denn unter den schweizerischen Werten sind nur zwei, die einen 
regelmäßig zur Auszahlung gelangenden Zins abwerfen. 
2. Ausländische und kantonale Gesetzgebung. 
Durch die Emission von Prämienanleihen und durch die An 
lage von Kapitalien in dieselben werden nationalökonomische 
und sozialpolitische Interessen auf das Spiel gesetzt, die durch 
das Gesetz verteidigt werden müssen. Es taucht die Frage auf: 
Soll die Schaffung von neuen Prämienanleihen rundweg verboten 
werden? Obschon vom moralischen Standpunkt aus eine prohi- 
bitive Maßnahme zu rechtfertigen wäre, zeigt uns doch die Er 
fahrung, daß dadurch Übelstände entstehen können. Diese sind 
dreierlei Art: 
1. Das Verlangen nach Gewinn, ohne dagegen ein entsprechendes 
Quantum von Arbeit zu leisten, würde sich auf einem andern 
Gebiet der Spekulation Befriedigung suchen. Heute sind es bei 
uns nicht mehr die Lotterien, welche den finanziellen Ruin 
in Familien bringen; an ihre Stelle ist die Börsenspekulation 
getreten, welche in alle Schichten der Bevölkerung einge 
drungen ist. 
2. Das grundsätzliche Verbot würde eine starke Kurssteigerung 
der noch bestehenden Anleihen verursachen. Dies hätte den 
Nachteil, daß derjenige der zu einem hohen Kurse gekauft 
hat, bei der Rückzahlung zum Nominalwert einen starken Dis- 
agio-Verlust erleiden würde. 
3. Die Ausgabe von Prämienanleihen findet dann eine Entschuldi 
gung, wenn sie zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken 
geschieht, also nicht privatwirtschaftlichen, auch nicht fis 
kalischen und bei uns namentlich nicht partikulär-fiskalischen 
Interessen dient. Aber auch dann soll die Formel: „Der Zweck 
heiligt die Mittel,“ nur mit größter Sorgfalt angewendet wer 
den, denn man muß bedenken, welche Klasse von Leuten
	        
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