Full text: 20 Jahre Handelsvertragsverein

nähme dieser Berichte wird eine Aufgabe der nächsten Zukunft 
für uns sein. 
* * * 
Nebenher ging in wachsendem Mage auch eine Beratung 
und U n f e r s 1 ü b u n g der einzelnen Mitglieder auf schriftlichem 
und mündlichem Wege bei allen Schwierigkeiten, welche 
ihnen aus dem Geschäftsverkehr mit dem Ausland 
erwuchsen. Im Vordergrund standen begreiflicherweise Zoll 
schwierigkeiten und Zollstreitigkeiten; aber mehr und mehr 
machten sich auch Fälle geltend, bei dgnen aus dem Warenverkehr 
mit dem Auslande einerseits Meinungsverschiedenheiten juristischen 
Charakters erwuchsen, bezw. eine gerichtliche Wahrung ihrer In 
teressen im Ausland notwendig wurde, andererseits Unklarheiten 
und Mißtichkeiien in der Gestaltung der Verkehrsverhältnisse An 
laß zu Beanstandungen und Eingriffen gaben. Die zunehmende 
Anzahl der einschlägigen Angelegenheiten führte dazu, daß als 
Beiräte des Vorstandes (bezw. Ausschusses und Sekretariates), 
zwecks sachkundiger Beratung und Ausführung einschlägiger Be 
schlüsse zwei besondere Fachausschüsse eingerichtet 
wurden: für internationale R e ch t s v e r f o I g u n g und für inter 
nationales Verkehrswesen, und dementsprediend je eine be 
sondere Rechisabteiiung und Verkehrsabteilung im Vereinssekre- 
lariat eingerichtet wurde. 
Wir gewannen zunächst einen Berliner Rechtsanwalt als 
Justiziar des Vereins, der die aus Mitgliedskreisen vorge 
brachten Fälle nach Bedarf bearbeitete. Es ergab sich aber bald, 
daß hierzu eine Kenntnis der ausländischen Rechts- und Gerichts 
verhältnisse notwendig war, sowie daß umgekehrt auch aus Mit 
gliedskreisen selbst oft Anfragen nach bewährten und zuverläs 
sigen Rechtsanwälten im Auslande bezw. nach auslandskundigen 
deutschen Anwälten an uns erfolgten. So gingen wir denn daran, 
uns ein (allmählich auf sämtliche Wellmarktpläße ausgedehntes) 
Neß von Vertrau,ensanwälten im Auslande zu 
schaffen. Diese mußten sich uns gegenüber verpflichten, zunächst — 
unentgeltlich, oder doch zu entgegenkommenden Bedingungen — 
Auskunft darüber zu erteilen, ob nach den Rechtsverhältnissen ihres 
Landes überhaupt die Rechtslage des Einzelfalles aussichtsreich 
sei und welche Rechtsmittel gegebenenfalls am schnellsten und 
billigsten zum Ziele führten; zum Teil legten sie sich auch sogar 
auf bestimmte Grenzen über Gebührenforderungen fest (die ja be 
kanntlich in vielen Staaten nicht, wie in Deutschland, verordnungs 
mäßig geregelt sind). — In Ergänzung hierzu stellten wir im Laufe 
der Zeit eine Adressenliste aller derjenigen deutschen Rechtsan 
wälte auf, welche sich auf Grund besonderen Studiums von Recht 
und Sprache eines bestimmten Landes als Auslands-Spe 
zialist bezeichnen können. 
Schließlich veranlaßte uns die zu Tage tretende mangelnde 
Vertrautheit der Geschäftswelt mit den für die Beschreitung des
	        
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