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J. Fragen des internationalen Privatrechls.
> a) Rechtsstellung der Filialen im Auslande
(Ref.: Verschiedene ausländische Rechtsanwälte).
b) Rechtszuständigkeit für Verträge zwischen Kontrahenten
verschiedener Nationalitäten.
(Wurde von der Tagesordnung abgeseßt.)
c) Rechtsstellung des Vertreters im Ausland
(Ref.: Rechtsanwalt Bittermann-Berlin).
II. Fragen des internationalen Prozeßrechts.
a) Zustellung im internationalen Verkehr
(Ref.: Rechtsanwalt Dr. Ansbacher-Mailand).
b) Oertlicher Gerichtsstand bei Klagen gegen Ausländer
(Ref.. Rechtsanwalt Frankenstein-Berlin).
c) Vollstreckung der Zivilurteile im Auslande
(Ref.: Kammergerichtsrat Delius-Berlin).
III. Fragen des internationalen Konkursrechts
(Ref.: Syndikus Dr. Walter-Remscheid).
IV. Berücksichtigung juristischer Fragen im Text der Flandelsverträge
(Ref.: fustizrat Goldmann-Berlin).
V. a) Zuständigkeit des Haager Schiedsgerichts für Rechts-
sfreitigkeiten von Privatpersonen
(Ref.: Rechtsanwalt Kaß-Berlin).
b) Praktische Organisation der internationalen Rechtsverfolgung
(Ref.: Archibald ). Wolfe-New - York und Rechts
anwalt Mechtold-Leipzig).
An der Tagung nahmen — neben Vertretern des Reichsjustiz
amtes, der Rechtsabteilung des auswärtigen Amtes und Delegierten
der maßgebenden juristischen Körperschaften des Reictis — 18 aus
ländische Vertrauensanwälte teil. Zu dem (im Verlag von Carl
Heymann, Berlin, erschienenen) stenographischen Bericht schrieb
uns ein höherer Beamter der zuständigen Zentralverwaltungs
behörde:
„Es wird gewiß wenig Berichte ähnlicher Vereinigungen geben,
wo auf verhältnismäßig so engem Raume eine solche Fülle prak
tischer Belehrung und zugleidi wissenschaftlich interessanter Pro
bleme aus dem Gebiete des internationalen Redits vereinigt ist.
ihr Verein kann den Erfolg dieser Tagung als einen stattlichen
Aktivposten in die Bilanz seiner gemeinnüßigen Tätigkeit eintragen."
Im Anschluß daran wurde dann der Rechtsausschuß selbst so
ausgestaltet, daß ein sechsköpfiger Vorstand gebildet wurde aus
Delegierten der führenden juristischen Körperschaften, nämlich:
Geh. Justizrat Prof. Dr. Niemeyer=Kiel (Dtsdi. Vergg. f. inter
nationales Recht), Prof. Dr. Neubecker-Heidelberg, Geh. Jusfizrat
Kammergerichtsrat Dr. Delius (Dtsch. Richterbund), justizrat
Dr. Drucker-Leipzig (Deutscher Anwaltsverein), lustizrat Goldmann-
Berlin (Berliner Anwaltsverein), lustizrat Dr. Magnus-Berlin (Ges. f
Weltmarkenrecht).
Auch andere Fragen, wie Eingreifen von Konsulatsbehör
den bei Prozessen deutscher Firmen im Auslande, Kautions
stellung im Auslande, Erstattung von Anwaltskosten bei inter
nationalen Prozessen, Sammlung und Veröffentlichung wich-