Dritte Periode
Die Zeit des Kriegszustandes
1914—1918.
Der Ausbruch des Krieges brachte dem Handeisvertragsverein
erneut eine vollständige „Umgruppierung“:
Anfänglich wurde angenommen, dag während der Kriegsdauer,
die man ja zuerst auf einige Monate schägte, der Verein seine
Tätigkeit im wesentlichen überhaupt würde suspendieren müssen.
Der Geschäftsführer Dr. Borgius, durch die Kriegserklärung auf
Urlaubsreise in Dänemark überrascht und infolge Sperrung
der Fährverbindung in Kopenhagen zunächst aufgehalien,
benugte daher diese Gelegenheit, um sofort mit Hilfe eines
oortigen Korrespondenzanwaltes, Herrn Dr. Heinrich Möller,
eine neutralländische Vermittlungss stelle für den
N a ch r i ch t e n-, Geld- undWaren-Verkehr mifUeber-
s e e für die Zeit des Kriegszustandes einzurichlen. Aber die Ein
berufung des Landsturmes am 18. August 1914 rief ihn zurück und
gleichzeitig segte — während in den ersten 2—3 Wodien nach
Kriegsausbruch kaum ein Brief im Sekretariat ein- und ausge
gangen war — jefet plöfelich eine Hochflut von Anfragen, Klagen,
Beschwerden, Ansuchen um Beihilfe etc. ein, dag (zumal unser sehr
tüchtiger Assistent Herr Dr. Wendland sofort eingezogen und lei
der bald auch gefallen war) die Arbeit zeitweise kaum noch be
wältigt werden konnte.
Die sich so aus der Praxis ergebende neue Tätigkeit war nun
innerlich wohl die gleiche wie früher: Wahrung aller mit dem deut
schen Augenhandel in Verbindung stehenden deutschen Wirt
schaftsinteressen, bot aber äugerlich begreiflicherweise ein ganz
anderes Bild wie früher, denn der tatsächliche Handel mit dem
Ausland war ja — abgesehen von den unmittelbar angrenzenden
kleinen europäischen Neutralstaaten — durch die englische
Blockade bald völlig unterbunden. So konzentrierte sich die neue
Art unserer Tätigkeit hauptsächlich auf folgende vier Punkte:
1. Schug der gefährdeten deutschen Wirtschaftsinteressen im
Auslande,
2. Llnterstügung des verbleibenden, Restes unseres Augen
handels mit und über die neutralen Grenzstaalen,