Full text: 20 Jahre Handelsvertragsverein

Dritte Periode 
Die Zeit des Kriegszustandes 
1914—1918. 
Der Ausbruch des Krieges brachte dem Handeisvertragsverein 
erneut eine vollständige „Umgruppierung“: 
Anfänglich wurde angenommen, dag während der Kriegsdauer, 
die man ja zuerst auf einige Monate schägte, der Verein seine 
Tätigkeit im wesentlichen überhaupt würde suspendieren müssen. 
Der Geschäftsführer Dr. Borgius, durch die Kriegserklärung auf 
Urlaubsreise in Dänemark überrascht und infolge Sperrung 
der Fährverbindung in Kopenhagen zunächst aufgehalien, 
benugte daher diese Gelegenheit, um sofort mit Hilfe eines 
oortigen Korrespondenzanwaltes, Herrn Dr. Heinrich Möller, 
eine neutralländische Vermittlungss stelle für den 
N a ch r i ch t e n-, Geld- undWaren-Verkehr mifUeber- 
s e e für die Zeit des Kriegszustandes einzurichlen. Aber die Ein 
berufung des Landsturmes am 18. August 1914 rief ihn zurück und 
gleichzeitig segte — während in den ersten 2—3 Wodien nach 
Kriegsausbruch kaum ein Brief im Sekretariat ein- und ausge 
gangen war — jefet plöfelich eine Hochflut von Anfragen, Klagen, 
Beschwerden, Ansuchen um Beihilfe etc. ein, dag (zumal unser sehr 
tüchtiger Assistent Herr Dr. Wendland sofort eingezogen und lei 
der bald auch gefallen war) die Arbeit zeitweise kaum noch be 
wältigt werden konnte. 
Die sich so aus der Praxis ergebende neue Tätigkeit war nun 
innerlich wohl die gleiche wie früher: Wahrung aller mit dem deut 
schen Augenhandel in Verbindung stehenden deutschen Wirt 
schaftsinteressen, bot aber äugerlich begreiflicherweise ein ganz 
anderes Bild wie früher, denn der tatsächliche Handel mit dem 
Ausland war ja — abgesehen von den unmittelbar angrenzenden 
kleinen europäischen Neutralstaaten — durch die englische 
Blockade bald völlig unterbunden. So konzentrierte sich die neue 
Art unserer Tätigkeit hauptsächlich auf folgende vier Punkte: 
1. Schug der gefährdeten deutschen Wirtschaftsinteressen im 
Auslande, 
2. Llnterstügung des verbleibenden, Restes unseres Augen 
handels mit und über die neutralen Grenzstaalen,
	        
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