Full text: 20 Jahre Handelsvertragsverein

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ieren Bearbeitung des Gegenstandes ein aus den Herren Prof. Dr. 
Osterrieth-Berlin, Justizrat Magnus-Berlin, Rechtsanwalt Dr. Martin 
Wassermann-Hamburg, bestehender Unterausschuß eingeseßt. 
Zu Punkt 6 wurde beschlossen, Erhebungen darüber zu veran 
stalten, welche Wirkung die Bundesraisverordnung vom 7. August 
1914 (betr. Ruhen der vermögerisrechtlichen Ansprüche von im Aus 
land wohnenden Eigentümern) im neutralen Ausland hätte. Hier 
für wurde ein aus den Herren Prof. Dr. Heymann-Berlin, Justizrat 
Magnus-Berlin und Dr. Borgius-Berlin zusammengeseßter Unter 
ausschuß eingeseßt. Dieser entwarf drei Fragebogen über: 
a) Ausseßung des Prozeßverfahrens für Kriegsteilnehmer, 
b) Ausschluß der Ausländer vom Klagerecht, 
c) Verbot von Zahlungen nach dem feindlichen Ausland. 
Diese wurden allen Mitgliedern beider Rechtsausschüsse, 
feiner den maßgebenden juristischen Körperschaften und endlich 
sämtlichen, dem Handelsvertragsverein angeschlossenen Körper 
schaften zugesendet und das dadurch zusammengebrachte reich 
haltige Material in zweckentsprechender Weise weiter bearbeitet. 
Hand in Hand damit wurde unser schweizerischer Vertrauens-An 
walt, Dr. Arthur* C u rt i - Z ii r i ch, veranlaßt, ein größeres 
Werk „Handelsverbot und Vermögen in Feinde s.-r 
land"*) zu veröffentlichen, welches die gesamte einschlägige 
üeseßgebung von England, Frankreich, Deutschland, Italien, Oester 
reich, Rußland, nebst einen Anhang über den gewerblichen Rechts 
schuß und eingehenden kommentierende Erörterungen enthielt und 
später (1917) durch ein weiteres Werk desselben Verfassers „Der 
Handelskrieg'von Engl and, Frankreich und Italien 
gegen D e u t s ch 1 a n d und Oesterreich -Ungarn"*) 
vervollständigt wurde. Beide Bücher wurden den Vereinsmitglie 
dern zu einem niedrigen Vorzugspreis zugängig gemacht. 
Die Arbeiten zu Punkt 2 wurden nach wiederholten Beratungen 
im Unterausschuß, Fachausschuß und Gesamtausschuß schließlich 
Mitte März 1916 vom Vereinsvorstand in Form einer Denkschrift 
unter Hinzufügung eines einschlägigen Geseßentwurfes nebst Be 
gründung dem Reichskanzler unterbreitet mit dem Antrag, 
„diejenigen Körperschaften, welche als zuständige zentrale Vertre 
tungen der beteiligten Handels- und Industriekreise betrachtet 
werden können, zu einer vertraulichen Konferenz zusam 
menzurufen, in welcher, unter Beteiligung der in Betracht kom 
menden Reichsämter und Ministerien, darüber zu beraten wäre, ob 
und in welcher Weise durch staatliches Eingreifen ein 
Schuß der durch die ausländischen Zahlungsverbote bedrohten In 
teressen der deutschen Geschäftswelt möglich und durchführbar 
erscheint." 
Eine solche vertrauliche Konferenz von Delegierten der Spißen- 
verbände fand auch am 11. November 1916 statt und führte zu der ■ 
bekannten Bundesratsverordnung vom 16. Dezember 1916, wonach 
für alle Forderungen deutscher Reichsangehöriger gegen feindes- 
*) Verlag von Carl Heymann-Berlin.
	        
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