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arbeiiung des gesamten Verkehrs mit England am 12. Dezember
1918 gegründet wurde und unter Leitung namentlich der Herren
Correns und Konsul Peter steht, bis jeßt jedoch aus taktischen
Gründen noch keine lebhaftere Tätigkeit aufgenommen hat.
Wenn wir also grundsäßlich den doppelstaatlichen Verbänden
freundschaftlich gegenüber stehen und sie als vollberechtigte Er
gänzungsorganisationen unseres, mehr auf die allgemeinen Fragen
des Außenhandels zugeschnittenen Verbandes betrachten, so
haben wir allerdings von jeher als wünschenswert erachtet und mit
ihrer zunehmenden Zahl als immer dringlicher empfunden, daß
zwischen allen Außenhandelsvereinen ein engeres Band und eine
gewisse Arbeitsteilung und Arbeitsvereinigung gesichert werde.
Aus dieser Erwägung heraus wurde als gemeinsame Zen
trale derselben auf unsere Veranlassung im März 191b der
„St ändige Ausschuß deutscher Vereine zur
Förderung des Außenhandels” gebildet, derart, daß die
Vorsißenden und Geschäftsführer von schließlich 26 solchen Ver
einen nach Bedarf zu zwanglosen und unverbindlichen Aus
sprachen über Fragen gemeinsamen Interesses zusammentraten,
um bei allen Fragen, die das Arbeitsgebiet einschlägiger Vereine
berühren, durch rechtzeitige Aussprache entweder eine einheit
liche Stellungnahme oder wenigstens eine Klärung und Verständi
gung über ihr verschiedentliches Vorgehen in der Angelegenheit
zu erzielen. Die Leitung übernahm als neutraler Vorsißender
Herr Siaaisminister z. D. Dr. von Richter, die Schriftleitung Herr
Di. Borgius.
Als Drucksachen des Ausschusses sind erschienen und unse
ren Mitgliedern zur Verfügung gestellt worden: die Verhandlungen
ef) vom 27. September 1916 über den PlaneinesReichs-
handelsamtes bezw. Außenhandelsamtes,
b) über die Tagung vom 16. Februar 1916 über die Aus
fuhrschwierigkeifen-, zu welcher auch die Geschäftsführer
deT Fachzentralen für Ausfuhrbewilligungen eingeladen worden
waren,
Ferner eine vom H.V.V. angeregte, von den Herren Dr. Bor
gius, Dr. Glier und Dr. Quandt als Unterausschuß ausgearbeitetes
Programm für den Internationalen wirts chaftlichen
Nachrichtendienst und endlich die nachstehende, ebenfalls
vom H.V.V. angeregte
Erklärung zur Frage der Meistbegünstigung.
Die Meistbegünstigung bringt für Tarifvertragsstaaten gewisse
Nachteile mit sich: Sie nötigt daz.u, die einem Vertragsgegner gegen
ausdrückliche Gegenleistungen eingeräumten Zollvergünstigungen
unentgelilidi auch allen meistbegünstigten Staaten zu gewähren.
Dies verringert den Wert des Zugeständnisses für den es empfan
genden Sfaot und vergrößert das Opfer für den es gewahrenden
Staat; ja, führt diesen unter Umständen dazu, ein Zugeständnis,
zu dem er an sich bereit wäre, obzulehnen, in der Befürchtung, daß