Full text: 20 Jahre Handelsvertragsverein

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arbeiiung des gesamten Verkehrs mit England am 12. Dezember 
1918 gegründet wurde und unter Leitung namentlich der Herren 
Correns und Konsul Peter steht, bis jeßt jedoch aus taktischen 
Gründen noch keine lebhaftere Tätigkeit aufgenommen hat. 
Wenn wir also grundsäßlich den doppelstaatlichen Verbänden 
freundschaftlich gegenüber stehen und sie als vollberechtigte Er 
gänzungsorganisationen unseres, mehr auf die allgemeinen Fragen 
des Außenhandels zugeschnittenen Verbandes betrachten, so 
haben wir allerdings von jeher als wünschenswert erachtet und mit 
ihrer zunehmenden Zahl als immer dringlicher empfunden, daß 
zwischen allen Außenhandelsvereinen ein engeres Band und eine 
gewisse Arbeitsteilung und Arbeitsvereinigung gesichert werde. 
Aus dieser Erwägung heraus wurde als gemeinsame Zen 
trale derselben auf unsere Veranlassung im März 191b der 
„St ändige Ausschuß deutscher Vereine zur 
Förderung des Außenhandels” gebildet, derart, daß die 
Vorsißenden und Geschäftsführer von schließlich 26 solchen Ver 
einen nach Bedarf zu zwanglosen und unverbindlichen Aus 
sprachen über Fragen gemeinsamen Interesses zusammentraten, 
um bei allen Fragen, die das Arbeitsgebiet einschlägiger Vereine 
berühren, durch rechtzeitige Aussprache entweder eine einheit 
liche Stellungnahme oder wenigstens eine Klärung und Verständi 
gung über ihr verschiedentliches Vorgehen in der Angelegenheit 
zu erzielen. Die Leitung übernahm als neutraler Vorsißender 
Herr Siaaisminister z. D. Dr. von Richter, die Schriftleitung Herr 
Di. Borgius. 
Als Drucksachen des Ausschusses sind erschienen und unse 
ren Mitgliedern zur Verfügung gestellt worden: die Verhandlungen 
ef) vom 27. September 1916 über den PlaneinesReichs- 
handelsamtes bezw. Außenhandelsamtes, 
b) über die Tagung vom 16. Februar 1916 über die Aus 
fuhrschwierigkeifen-, zu welcher auch die Geschäftsführer 
deT Fachzentralen für Ausfuhrbewilligungen eingeladen worden 
waren, 
Ferner eine vom H.V.V. angeregte, von den Herren Dr. Bor 
gius, Dr. Glier und Dr. Quandt als Unterausschuß ausgearbeitetes 
Programm für den Internationalen wirts chaftlichen 
Nachrichtendienst und endlich die nachstehende, ebenfalls 
vom H.V.V. angeregte 
Erklärung zur Frage der Meistbegünstigung. 
Die Meistbegünstigung bringt für Tarifvertragsstaaten gewisse 
Nachteile mit sich: Sie nötigt daz.u, die einem Vertragsgegner gegen 
ausdrückliche Gegenleistungen eingeräumten Zollvergünstigungen 
unentgelilidi auch allen meistbegünstigten Staaten zu gewähren. 
Dies verringert den Wert des Zugeständnisses für den es empfan 
genden Sfaot und vergrößert das Opfer für den es gewahrenden 
Staat; ja, führt diesen unter Umständen dazu, ein Zugeständnis, 
zu dem er an sich bereit wäre, obzulehnen, in der Befürchtung, daß
	        
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