Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Das  Kapital.

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dere  Sicherheiten  gedeckte  und  nicht  speziell  gedeckte
—  bilanzmäßig  ungedeckte  —  Debitoren  und  Kreditoren.)
7.  Echte  Reservekapitalien  (ihrer  Entstehung  nach  Kapitalund
  Gewinn-Reservekonten)  und  gemischte,  d.  h  eine  Vermischung ­
  mit  unechten  Reserven,  und  zwar
a)  mit  Bewertungs-  oder  Abschreibungskonten  (wie  der  Erneuerungsfonds ­
  als  Mischung  von  notwendigen  und  übermäßig ­
  großen  Abschreibungen  auf  Anlagevermögen)  oder
b)  mit  echten  Schulden  wie  der  Garantiefonds.
Keine  Gewinnrücklagen  im  Sinne  des  Gesetzes,  d.  h.  unechte
Reservekonten  sind;
a)  der  Erneuerungsfonds  des  §  261,3  HGB.,  ein  Wertberichtigungsposten ­
  für  das  Anlagevermögen;
b)  die  Lohnreserve,  eine  echte  Schuld;  Arbeitslöhne,  die  in
die  Bilanz  eingestellt  werden  müssen,  weil  Lohnauszahlung, ­
  Lohnberechnungsabschnitt  und  Bilanztag  nicht
übereinstimmen;
c)  die  Prämienreserve  der  Lebensversicherungs-Gesellschaften, ­
  eine  Bewertung  zukünftiger  Verpflichtungen  auf
versicherungs-mathematischer  Grundlage;
d)  die  Schadenreserve,  eine  Ausscheidung  jener  Beträge,  die
für  die  am  Schlüsse  des  Jahres  bereits  eingetretenen,
aber  noch  nicht  zur  Zahlung  erledigten  Schäden  zurückzustellen ­
  sind.
Einer  besonderen  Prüfung  wegen  ihres  bilanzmäßigen
Charakters  bedürfen  der  Pensionsfonds  (Gewinnrücklage
oder  Verbindlichkeit  infolge  der  Anstellungsverträge
oder  beides)  und  der  Erneuerungsfonds  bzw.  Amortisationsfonds ­
  (siehe  7).
Eine  die  tatsächlichen  Verhältnisse  klar  kennzeichnende,
Ull t  dem  Sprachgebrauch  und  der  gesetzlichen  Terminologie
allerdings  nicht  völlig  übereinstimmende  Einteilung  wäre  die
l°lgende:
a)  Reservekapitalien  oder  Reservekonten  für  offenes,  nicht  besonders ­
  angelegtes  Zusatzkapital.
b)  Reservefonds  für  offene,  besonders  angelegte  Ergänzungskapitalien. ­

            
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