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tungen, Kontrolluhren in Verbindung mit Registrierkarten
(Wochenkarten für jeden Arbeiter mit Namen und Kontroll-
' nummer), Eingangs- und Ausgangskasten. Die mechan-
nischen Kontrollapparate haben den Vorteil, daß der Ar
beiter selbst seine Arbeitszeit bestimmt, während der Lohn
schreiber bzw. das Lohnbüro diese selbsttätigen Aufzeich
nungen der Zeit in Arbeitsstunden umrechnet. Sie sind un
parteiisch, genau und von beiden Seiten kontrollierbar.
b) Im Interesse einer terminsicheren Betriebsführung
und einer rationellen Ausnutzung der Produktionsmittel
ist die Kontrolle der Verwendung der in den Fa
brikräumen verbrachten Zeit, also die Aus
nutzung der Arbeitskräfte während der Arbeitsdauer not
wendig. Der Meister erhält die Anweisung, welche Arbeiten
und innerhalb welcher Zeit sie zu erledigen sind (beispiels
weise vom Betriebsbüro unter Aushändigung einer Arbeits
karte). Er verteilt die Arbeit nach dem Grade ihrer Dring
lichkeit. Vor Beginn der Arbeit bat sich der Meister mit
dem Arbeitnehmer über die Höhe des Arbeitspreises zu ei
nigen. Dem Arbeiter steht das Recht der Berufung an den
nächsten Vorgesetzten des Meisters zu. In neuerer Zeit
versucht man der Willkür des Meisters bei der Festsetzung
der Akkorde —- Stundenlohnarbeit wird im allgemeinen
vermieden — durch Berechnung seitens einer neutralen
Stelle (Akkordfestsetzungs- oder Lohnregelungsbüro) zu
begegnen und schafft damit eine Grundlage für künftige
Akkordierungen 1 ).
Nach Übernahme der Arbeit sind Aufzeichnungen zu
führen, aus denen die Beteiligung des einzelnen Arbeiters
am Produktionsprozeß nach Art und Dauer ersichtlich
, ist, Dabei gibt es zwei Möglichkeiten; entweder übernimmt
der Meister (Vormeister, Werkführer) diese Schreibarbeit
oder der Arbeiter besorgt sie selbst. Um Streitigkeiten zu
vermeiden, scheint das System der Mitwirkung des Arbeiters
1 ) Uber die amerikanische Praxis der Prüfung von Arbeitsvor
gängen durch Zeitstudien vgl. S. 4, und T ayl o r - Wa 11 i oh s,
Die Betriebsleitung, insbesondere der Werkstätten; 3. Aufl., Berlin 1917.
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