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■ der Ertragsbilanz dargestellt, ohne Spezi-
•zelabschreibungen auf Gebäude, Maschinen
den Abschreibungen unsichtbar, intern gegen
e Gewinne auf gerechnet; beide verschwinden
und Verlustrechnung für die Öffentlichkeit,
•eibungspolitik hat auf die verschiedene
Abschreibungen des Anlage- und des Be-
Rücksicht zu nehmen Übermäßig hohe
mgen sind Rückstellungen, die bis zum
a“, d- i- bis zur nachträglichen Höher
es zur Veräußerung des Vermögensgegen-
lessen Einbringung in eine andere Unter -
ien Buchwert hinaus gebunden sind- Über-
_.tuf Betriebs- oder Umsatzvermögen, beispiels
bestände werden durch Veräußerung des Akti-
n der Regel am Ende des Jahres verfügbar,
iresgewinn- Soll diese Reserve eine dauernde
von verhältnismäßiger Dauer werden, ist
jährliche Abschreibung erforderlich,
man von einer Reservepolitik einer
ft spricht, hat man an die f r e i w i 11 i -
oder geheimen Gewinnrückstellungen zu
anztechnischen Vorgänge bei der Errichtung,
eck und Verwendung sind nicht einheitlich;
; ist allen Gewinnrücklagen gemeinsam:
im Jahre ihrer Dotierung bzw. Errichtung
“fähigen Bilanzgewinn und damit die Divi-
igsbeträge- Dadurch bewahren sie die flüs-
einer gegen die Interessen der Unternehmung
. starken Verminderung oder, sofern flüssige
ihlung in genügender Menge nicht vorhanden
übermäßigen Zunahme der Bankschulden-
"dagen wirken zeitlich zweimal; einmal Ge
ld zurzeit ihrer Errichtung, dann im entgegen-
i zurzeit ihrer Auflösung (Liquidierung),
die Gewinnrücklage jederzeit; es handelt
m rechnungsmäßige Verminderung des rech-
chgewiesenen Reingewinns in der Bilanz.