Full text: Die Kontrolle in kaufmännischen Unternehmungen

III. Abschnitt. 
Die Revisionen. 
Die Revisionen sind das Mittel einer 
nachträglichen, rechnungsmäßigen oder 
wirtschaftlichen Kontrolle. Für die ständige 
fortlaufende Revision als Hilfsmittel der die Wirtschafts 
vorgänge begleitenden Kontrolle hat Geltung, was Kramer 
a. a. 0. S. 8 sagt 1 ): „Die Beleg- und Rechnungsrevision hat 
sich auf die Gegenwart, nicht mit der Vergangenheit zu 
beschäftigen, so daß jeder Mangel alsbald festgestellt und 
zur Sprache gebracht werden, dann rechtzeitig abgestellt 
und für die Folge vermieden werden kann.“ Eine solche 
zwangläufige fortlaufende Revision, wie sie bei Stadtver 
waltungen anzutreffen ist (Revisionsbeamte, Revisions 
büro), ist auch kaufmännischen Erwerbswirtschaften nicht 
fremd, nur seltener als jene Revision, die u. E. von M e 1 t - 
z e r 2 ) zutreffend charakterisiert wird als eine „geschäfts 
kundige unabhängige Prüfung und Beurteilung schrift 
licher Darstellungen, von Geschäftsvorfällen“; „nicht um 
Neuarbeit sondern gewissermaßen um Wiederholung frem 
der, abgeschlossener Arbeiten handelt“ es sich. Trifft diese 
Erklärung in der Hauptsache nur die Bilanz- und ücher- 
revision, ist sie für gewisse technische Revisionen zu eng, 
’) Kramer, Die Verwaltung der städtischen Kassen und die 
Vornahme von Kassen- und anderen Revisionen; Berlin 1901. — 
Kramer, Moderne Revisions- und Kontrolleinriohtungen im kom- 
Urunalen Rechnungs- und Kassenwesen. Berlin 1914. 
2 ) Instruktion für Revisoren der „Revision“, Treuhand A.-G. 
1- Teil. Berlin 1910 (S. 7); nicht im Handel.
	        
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