Full text: Die Kontrolle in kaufmännischen Unternehmungen

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beispielsweise für die Revision von Betriebseinrichtungen, 
so charakterisiert sie doch den wesentlichen Unterschied 
der Aufgaben einer Revision gemeinwirtschaftlicher Auf 
wands- 1 ) und privatwirtschaftlicher Erwerbswirtschaften. 
In kaufmännischen Betrieben werden der Revision 
unterworfen: 1. Belege, Bücher, Abrechnun 
gen, insbesondere die JahreSschlußreohnungen (Bilanzen) 
in formell-rechnerischer, sachlicher und wirtschaftlicher 
Hinsicht. 2. Vermögenswerte: Die Bestände oder 
Vorräte (Bestandsrevision), die Betriebseinrichtungen, die 
Qualität der Erzeugnisse. 3. Die Organisation des 
Betriebes und der Betriebsverwaltung in allen Zwei 
gen (Kasseriführung, Rechnungswesen, Kalkulation, Lager 
haltung, Finanzverwaltung). Endlich: 4. die Geschäfts 
führ u ng. 
Es gibt amtliche (z. B. Revisionskommissionen der 
Eisenbahn, Dampfkessel-Überwachungskommission, ge 
richtliche Genossenschaftsrevisoren) und nichtamt 
liche, d. h. angestellte, beamtete und (durch Ge 
setz, Organisationsplan oder durch besondere Entschlies- 
sungen) beauftragte, selbständige und unabhängige 
Revisoren, berufstätige und solche nur im Nebenamt. 
Es ist selbstverständlich durchaus nicht gleichgültig, 
wer revidiert und welche Machtfaktoren 
hinter der Tätigkeit des Revisors stehen, 
ob gesetzliche, verwaltungspolizeiliche, organisatorische 
Zwangsmittel zur Beseitigung der Anstände und Durch 
führung von Reformen zur Verfügung stehen, oder die wirt 
schaftliche Machtstellung des Auftraggebers gegenüber der 
zu revidierenden Unternehmung einen mittelbaren Druck 
auszuüben imstande ist. Man denke beispielsweise an die 
Bedeutung des Bankkredits und des Kreditgebers für die 
Unternehmung. Von den gerichtlichen Revisionen im Straf 
prozeß soll hier abgesehen werden. Sie haben nicht den 
!) Die behördliche Revision kontrolliert überdies die richtige 
Verwendung bewilligter Gelder, hauptsächlich in öffentlichen Ver 
waltungen, und die Etatsüberschreitungen.
	        
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