Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

VIII

Borwort.

uschen  Oberberufungskommission  fortlaufend  zur  Kenntnis  kommen,  '  D
ermöglichte  eine  noch  vollständigere  Berüchichtigung  dieses  Materials  w
als  in  dem  Kriegssteuerkommentar.  Daß  aber  die  Drucklegung  sich  K
hinzog,  gereichte  dem  Buche  insofern  zum  Vorteil,  als  ich  dadurch  in
in  die  Lage  kam,  Urteile  namentlich  des  Reichsfinanzhofs  noch  zr
aus  allerjüngster  Zeit,  selbst  noch  aus  dem  März  1920  zu  berück-  m
sichtigen,  was  namentlich  wegen  der  gerade  in  den  letzten  Monaten  3(
vom  Reichsfinanzhof  aufgestellten  neuen  —  den  in  meinen  Schriften  A
vertretenen  Ansichten  entsprechenden  —  Grundsätze  über  Abschrei-  !  ck
düngen  u.  a.  von  Wichtigkeit  war.  •  ;  -n

Gerade  die  enge  Anlehnung  des  Vermögenszuwachs-  und  des
Kriegsabgabegesetzes  für  1919  an  die  in  meinem  Kriegssteuerkommentar ­
  erläuterten  Gesetze  und  die  weitgehende  Übereinstimmung ­

  der  Rechtsprechung  mit  meinen  dort  vertretenen  Ansichten  elegten
  die  Erwägung  nahe,  ob  es  nicht  genüge,  den  vorliegenden  d
Kommentar  als  eine  Ergänzung  zu  jenem  früheren  zu  gestalten.  I  A
Vom  geschäftlichen  Standpunkt  hätte  dies  für  den  Herrn  Verleger  j  g>
manche  Vorteile  gehabt.  Doch  hat  dieser  sein  geschäftliches  Interesse  1  d
hinter  das  der  Benutzer  des  Kommentars  zurückgestellt  und  lieber  j  b
die  hohen  Kosten  und  das  spätere  Erscheinen  des  Buches  in  den  !  5i
Kauf  genommen,  als  dessen  Benutzem  zuzumuten,  zuni  Verständnis  '  st
auch  den  Kriegssteuerkommentar  zur  Hand  zu  nehmen.  ?  fi

Im  Interesse  der  leichten  Benutzbarkeit  sind  auf  Wunsch  des  j  n
Herm  Verlegers  sogar  die  Ausführungsbestimmungen  und  Vollzugsanweisungen ­
  für  beide  Gesetze  vollständig  aufgenommen,  obwohl ­
  viele  Paragraphen  der  Ausführungsbestimmungen  und  der  :  •  :
Vollzugsanweisung  zum  Kriegsabgabegesetz  mit  denen  zum  Ver-  i
mögenszuwachsabgabegesetze  völlig  übereinstimmen.  Sogar  die  !  ]
Muster  wünschte  der  Herr  Verleger  entgegen  meinem  Vorschlage  ]
und  trotz  der  ihm  gerade  durch  ihren  Satz  erwachsenden  großen
Kosten  nicht  weggelassen  zu  sehen.  1  v
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So,  wie  es  vorliegt,  stellt  sich  das  Buch  daher  dank  der  ß
Großzügigkeit  des  Verlegers  als  ein  völlig  selbständiges  f  s
            
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