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ständig zu beobachten, sondern haben ihnen auch in jeder Weise behilf-
lich zu sein, daß unverzüglich eine geeignete Arbeit oder Berufs-
ausbildung aufgenommen wird. Zwei Wege sind hier gangbar: }
Der eine ist bereits im Jahre 1912 von dem sächsischen Minister
des Innern auf Anregung des Landesausschusses für Krüppelfürsorge
in Dresden mit Erfolg beschritten worden, nämlich Lehrlingsprämien
für die Ausbildung von Krüppeln an solche Lehrmeister zu gewähren,
die mit Erfolg Krüppel in einem Handwerk ausbilden. Als geeignet
zu einer derartigen Ausbildung wurden die Krüppel bezeichnet, bei
denen die orthopädische, chirurgische Behandlung abgesschlossen oder
überhaupt keine ärztliche Behandlung nötig sei.
. Dieser Vorschlag ist zweifellos auch heute noch erwägenswert. Die
Wsgeworfenen Prämien werden den zuständigen Wohlfahrtsämtern
îweifellos bei weitem nicht so viel Kosten verursachen wie die dauernde
Erwerbslosenunterstützung. Unbedingt muß von den einzelnen
Krüppelfürsorgestellen bei Beschreiten dieses Weges darauf geachtet
Werden, daß erstens nur wirklich erstklassige Meister zur Ausbildung
von Krüppeln genommen werden und daß zweitens sich der Krüppel
für den erwählten Beruf eignet. In gewissen Fällen ist auch durchaus
der Weg gangbar, mehr oder weniger verkrüppelte Jugendliche in
Jroßen Industriewerken als ungelernte Arbeiter unterzubringen. Die
Reichsfürsorgeverordnung von 1924 bezeichnet in § 9 Ahsatz d die
Arbeitsbeschaffung von schwer Behinderten als besondere Aufgabe der
Jürsorgeverbände. Interessant sind in dieser Hinsicht die Darlegungen
des amerikanischen Automobilfabrikanten H. Ford (Mein Leben und
Vert), der beachtenswerte Mitteilungen macht, wie er auch Erwerbs-
beschränkte und Krüppel in seinem amerikanischen Werk mit geeigneter
[] !rwöhtter Arbeit bei voller Lohnzahlung beschäftigte. U. a.
reibt er:
„Zur Zeit der letzten Statistik waren bei uns 9563 körperlich
unter dem Durchschnitt Stehende beschäftigt. Von diesen hatten 123
verkrüppelte oder amputierte Arme, Unterarme oder Hände. Einer
hatte beide Hände verloren, vier waren völlig erblindet, 207 auf einem
Auge fast völlig blind, 37 taubstumm, 60 epileptisch, 4 bein- und fuß-
bs, 254 hatten nur einen Fuß oder nur ein Bein. Die übrigen hatten
'leinere Gebrechen.“
, Der zweite gangbare Weg, der allerdings nur für größere Städte
in Frage kommt, ist die Einrichtung von ambulanten Krüppellehr-
Werkstätten, analog den Werkstätten in den Krüppelheimen bzw. Ein-
tichtung von Näh-, Klöppel-, Schneiderwerkstätten für die erwachsenen
Krüppelmädchen. Die körperlich schwer behinderten Krüppel müßten
Iegebenenfalls durch die Fürsorgestellen täglich von ihren Wohnungen
Ws in die Werkstätten gebracht werden. Ohne erhebliche Kosten und