Object: Neuzeitliche Krüppelfürsorge

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ständig zu beobachten, sondern haben ihnen auch in jeder Weise behilf- 
lich zu sein, daß unverzüglich eine geeignete Arbeit oder Berufs- 
ausbildung aufgenommen wird. Zwei Wege sind hier gangbar: } 
Der eine ist bereits im Jahre 1912 von dem sächsischen Minister 
des Innern auf Anregung des Landesausschusses für Krüppelfürsorge 
in Dresden mit Erfolg beschritten worden, nämlich Lehrlingsprämien 
für die Ausbildung von Krüppeln an solche Lehrmeister zu gewähren, 
die mit Erfolg Krüppel in einem Handwerk ausbilden. Als geeignet 
zu einer derartigen Ausbildung wurden die Krüppel bezeichnet, bei 
denen die orthopädische, chirurgische Behandlung abgesschlossen oder 
überhaupt keine ärztliche Behandlung nötig sei. 
. Dieser Vorschlag ist zweifellos auch heute noch erwägenswert. Die 
Wsgeworfenen Prämien werden den zuständigen Wohlfahrtsämtern 
îweifellos bei weitem nicht so viel Kosten verursachen wie die dauernde 
Erwerbslosenunterstützung. Unbedingt muß von den einzelnen 
Krüppelfürsorgestellen bei Beschreiten dieses Weges darauf geachtet 
Werden, daß erstens nur wirklich erstklassige Meister zur Ausbildung 
von Krüppeln genommen werden und daß zweitens sich der Krüppel 
für den erwählten Beruf eignet. In gewissen Fällen ist auch durchaus 
der Weg gangbar, mehr oder weniger verkrüppelte Jugendliche in 
Jroßen Industriewerken als ungelernte Arbeiter unterzubringen. Die 
Reichsfürsorgeverordnung von 1924 bezeichnet in § 9 Ahsatz d die 
Arbeitsbeschaffung von schwer Behinderten als besondere Aufgabe der 
Jürsorgeverbände. Interessant sind in dieser Hinsicht die Darlegungen 
des amerikanischen Automobilfabrikanten H. Ford (Mein Leben und 
Vert), der beachtenswerte Mitteilungen macht, wie er auch Erwerbs- 
beschränkte und Krüppel in seinem amerikanischen Werk mit geeigneter 
[] !rwöhtter Arbeit bei voller Lohnzahlung beschäftigte. U. a. 
reibt er: 
„Zur Zeit der letzten Statistik waren bei uns 9563 körperlich 
unter dem Durchschnitt Stehende beschäftigt. Von diesen hatten 123 
verkrüppelte oder amputierte Arme, Unterarme oder Hände. Einer 
hatte beide Hände verloren, vier waren völlig erblindet, 207 auf einem 
Auge fast völlig blind, 37 taubstumm, 60 epileptisch, 4 bein- und fuß- 
bs, 254 hatten nur einen Fuß oder nur ein Bein. Die übrigen hatten 
'leinere Gebrechen.“ 
, Der zweite gangbare Weg, der allerdings nur für größere Städte 
in Frage kommt, ist die Einrichtung von ambulanten Krüppellehr- 
Werkstätten, analog den Werkstätten in den Krüppelheimen bzw. Ein- 
tichtung von Näh-, Klöppel-, Schneiderwerkstätten für die erwachsenen 
Krüppelmädchen. Die körperlich schwer behinderten Krüppel müßten 
Iegebenenfalls durch die Fürsorgestellen täglich von ihren Wohnungen 
Ws in die Werkstätten gebracht werden. Ohne erhebliche Kosten und
	        
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