Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

498 
Formulare. 
Zur Zahl 278. 
Obrigkeitliche Bestätigung 
über die Handels- oder Frachtbefugniß. 
Von dem wird hiemit amtlich bestätigt, daß N. 9L 
von gebürtig, zu Haus Nr seit 
18... wohnhaft, ein in dem Bezirke dieser Obrigkeit dauernd wohnhafter 
Inländer des österr. Kaiserstaates sei, mit vom 18 . ... 
Zahl die Befugniß zu . (z. B. Großhandel, Spezerei 
handel, Großfuhrwerk u. dgl.) erhielt, und diese Befugniß wirklich ausübt, 
endlich, daß über sein Vermögen keine Coucursverhandlung eröffnet wurde, 
daß daher bei demselben alle in den Vorschriften über das Verfahren bei 
der Anweisung unverzollter Waaren vorgezeichneten Bedingungen vorhanden 
sind, um ihn in dieser Beziehung als zur Haftung geeignet zu betrachten. 
Zugleich wird bekräftigt, daß die neben 
stehende Fertigung die Unterschrift oder Firma- 
zeichnung des N. N. sei, daß diese Unterschrift Eigenhändige 
von dem bei diesem Amte persönlich erschiene- Unterschrift, 
nen und oben genannten N. N. eigenhändig ge 
zeichnet wurde, und daß diese Unterschrift die 
in gesetzlicher Form angenommene Firmazeich 
nung desselben ausmache. 
(Sollte die Partei, um die es sich handelt, des Schreibens unkundig 
sein, so hätte die Bestätigung zu lauten:) 
Zugleich wird hier das Handzeichen beigerückt und bekräf 
tiget, daß der bei diesem Amte persönlich erschienene N. N. des Schreibens 
unkundig sei, jedoch sein Handzeichen gewöhnlich in der vorstehenden Form 
seiner Namensfertigung beizusetzen pflege. 
Gegeben am 18... 
(Amtssiegel.) Unterschriften. 
Zur Zahl 284. 
» Bürgschaftserklärung. 
a) Besondere Haftn,lgserklarung. . 
Der Unterzeichnete erklärt, daß derselbe in Hinsicht der von .....-• 
zu an zu bei dem k. k. Zollamte zu • • 
am 18 ... erklärten Waaren, nämlich (Zahl der Waaren Com 
und ihr wesentlicher Inhalt nach dem Inhalte der Waarenerklärung auszu 
drücken) für die genaue Erfüllung der in der Zoll- und Staatsmonopols- 
Ordnung enthaltenen Bestimmungen hafte, und für den Fall, als eine Ueber- 
tretung oder Außerachtlassung derselben bei der bemerkten Waarensendung 
stattfinden sollte, sich mit Verzichtleistung auf die einem Bürgen zukommen 
den Nechtswohlthaten verpflichte, die entfallenden Zoll- und Strafgebühren 
nach Maß der im §. 142 der Zoll- und Staatsmonopols-Ordnung enthalt 
Icnen Bestimmungen als Bürge und Zahler unweigerlich zu entrichten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.